Aufenthaltstitel
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Ausländerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kam in Deutschland (Baden-Württemberg) vor knapp 3 Jahren zum Zweck der Promotion (Ingenieurwissenschaft) an, aus einem in Deutschland so genannten Drittstaat, und wurde einen Aufenthaltserlaubnis gemäß § 16 (leider als Student) erteilt. In dieser Zeit habe ich als Wissenschaftlicher Hilfskraft (HiWi) für 15 Monate auf 400 € basis gearbeitet.
Neuerlich haben wir in unserem Institut an einem wissenschaftlichen Projekt intensiv gearbeitet und dafür finanzielle Mitteln bekommen, was dazu führte, dass ich eine volle Stelle TV-L E13 für zwei Jahre bekam.
Dieses Projekt ist gleichzeitig ein Teil meiner Promotion.
Da ich (zumindest aus heutiger Sicht ) die Beabsichtigung habe, mich dauerhaft in Deutschland niederzulassen und einzubürgern, würde ich gern meinen jetzigen Aufenthaltstitel (Student) loswerden.
Mit dem Arbeitsvertrag, den ich jetzt habe, ist es der beste Zeitpunkt, um dies zu tun.
In einem Monat läuft mein Aufenthaltserlaubnis (Student § 16) ab und ich muss wieder zur Ausländerbehörde.
Die Frage ist folgendes:
1-Was ist der neue Aufenthaltstitel, den ich mit diesem Arbeitsvertrag bekommen kann/darf, der mich zu meinem Ziel (dauerhaft in Deutschland bleiben zu dürfen) näher bringt? Etwa gemäß §9 oder §9a oder §18 oder §19 oder §20 des Aufenthaltsgesetzts? Natürlich würde ich lieber §19. Ich weiß, dass es kein Wunschkonzert ist, aber ich möchte wissen, was erreichbar ist.
2-Wenn die zwei Jahre vorbei sind aber meine Promotion noch nicht fertig ist(was sehr wahrscheinlich ist) was würde passieren? Wie würde ich meinen Aufenthalt verlängern und mit welchem Titel, um meine Promotion zum Ende bringen zu können. Kehrt man etwa zurück zum Aufenthaltstitel als Student(Darf man das überhaupt)? Wäre das nicht ein Fataler Fehler für mein Ziel hier bleiben zu dürfen? Was könnte man anderes machen?
Mit vielen Grüßen
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