Frage geschrieben am 28.06.2010 18:14:04
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 917Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Verzichte ich da gleich auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Ich würde gerne mal das ganze Mediationsergebnis von einem Anwalt durchsehen lassen
Antwort geschrieben am 28.06.2010 18:26:23 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 621
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte:
Wenn Ihnen beiden das Sorgerecht gemeinsam zusteht, gilt dies grundsätzlich auch für das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn Sie darüber eine Vereinbarung geschlossen haben, haben Sie damit nicht auf dieses Recht verzichtet, sondern es lediglich gemeinsam mit der Mutter ausgeübt.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung. Ich bin auch gerne bereit, das weitere Mediationsergebnis gegen Honorarvereinbarung für Sie zu prüfen.
Bitte setzen Sie sich dazu über die unten stehenden Kontaktdaten mit mir in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
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Tel.: 0221 801 37193 oder 0221 355 9205
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