Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
18.05.2012 18:20 |
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Ausländerrecht
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Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
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Ich lebe seit 2005 in Deutschland zwecks Studiums. Ich habe alle Leistungen abgeschlossen und bin in der Bachelorarbeit durchgefallen. Das erste Mal angemeldet und nicht abgegeben. Das zweite Mal wurde die Arbeit als nicht ausreichend bewertet. Härtefallantrag zu einem dritten Versuch läuft noch.
Meine Fragen für den Fall, dass mein Härtefallantrag abgelehnt wird, sind:
- Wenn ich ein Arbeitsvertrag vorlege was meine Qualifikation (obwohl Studium nicht abgeschlossen) entspricht, bekomme ich Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Deutschland?
- Wird meine Aufenthaltserlaubnis verlängert, wenn ich mich für ein anderes Studium einschreibe? (Unter Berücksichtigung , dass ich in 2-3 Semestern abschließe)
- Was für andere Möglichkeiten habe ich um eine Verlängerung des Aufenthaltserlaubnis?
Ich hoffe ich konnte das Problem verständlich schildern und
Bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen!!
Trifft nicht Ihr Problem?
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