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Frage geschrieben am 30.12.2007 11:17:00

Aufenthalt länger als drei Monate

Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3253
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 45 weitere Antworten zum Thema Aufenthalt.
Hallo,

ich habe einen Bekannten, der US-Bürger ist. Er ist am 5. September aus den USA nach Deutschland eingereist und hat die letzten Wochen als Tourist in Portugal verbracht. Nun ist er seit zwei Tagen wieder in Deutschland und hat festgestellt, dass die 90 Tage, in denen er sich in den Schengenstaaten aufhalten darf, abgelaufen sind. Meine Fragen hierzu wären:

a) Wie und wo zeigen wir diesen Umstand an, so dass sein Rechtsstatus hier geklärt wird und er bei einer Polizeikontolle nicht gleich in Haft genommen wird? Und

b) Besteht die Möglichkeit, dass er länger in Deutschland verbleibt in Form eines Visumsantrages oder dergleichen? Mein Bekannter ist Baseballspieler und ein hier ansässiger Verein würde ihn gerne im Team bis Ende April haben. Besteht irgendeine Möglichkeit, dass der Verein eine Verpflichtungserklärung für ihn abgibt, so dass er für weitere 5 Monate hier bleiben kann? Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein?

Vielen Dank im voraus
DC


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 30.12.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 30.12.2007 13:15:10
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
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Sehr geehrter Ratsuchender,

ich bedanke mich für die eingestellten Fragen, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte:

Problematisch ist in Ihrem Fall, dass das Visum bereits abgelaufen ist. Demzufolge befindet er sich mittlerweile ohne Aufenthaltstitel in der BRD. Selbst wenn die Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels (finanzielle Absicherung, Krankenversicherung etc.) vorliegen, wird das Visum wohl nicht verlängert werden.

Ich empfehle Ihrem Freund, dass er zunächst in die USA zurück kehrt und sich umgehend um ein erneutes Visum bemüht. Aber auch da könnte es zu Schwierigkeiten kommen, da der Verstoß wohl aktenkundig gemacht wird. Die Ausreise aus dem Schengen-Gebiet dürfte indes wohl unproblematisch werden.

Eine andere Möglichkeit gibt es leider nicht. Gleichwohl hoffe ich, dass ich Ihre Frage hinreichend beantwortet habe.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
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Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 30.12.2007 14:05:57

Sehr geehrter Ratsuchender,

ich möchte meine Antwort an dieser Stelle noch ergänzen:

Es wäre zu prüfen, weshalb Ihr Freund überhaupt ein Visum benötigte. Denn ein Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ist für einen US-Amerikaner ohne Visum möglich. Gleichwohl ist diese Frist nunmehr überschritten.

Mit freundlichen Grüßen

RA J. Mameghani
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 30.12.2007 14:30:17

Sehr geehrter Herr Mameghani,

vielen Dank für Ihre Antwort. Der Bekannte ist nach Deutschland ohne Visum eingereist. Mit einem einfachen US-Paß hat er ja die Möglichkeit visumsfrei einzureisen. Die Dauer des Aufenthaltes ist in diesem Fall aber auch nur auf drei Monate beschränkt.

Wir möchten daher nicht ein Visum verlängern sondern erst eins beantragen, damit er länger bleiben kann? Ändert sich hierdurch die Rechtslage?

Müssen wir den Umstand, dass er sich schon länger als 90 Tage hier aufhält anzeigen, wenn wir ein Visum beantragen möchten oder muss er definitiv ausreisen. Können wir so eine Art "Duldung" beantragen?

Vielen Dank und Gruß
DC
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 12.10.2008 16:06:52

Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie sollten sich mit dem Ausländeramt in Verbindung setzen. Wahrscheinlich wird er zunächst ausreisen müssen, da die 90 Tage überschritten sind. Ich stehe Ihnen gerne hierbei zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

RA J.Mameghani
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