Aufbewahrungsfrist von Datenträgern
25.08.2010 14:35 |
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Medienrecht
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Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz
Guten Tag!
Wir haben bei einem Dienstleister, der Telefonansagen produziert, im Jahr 2006 eine Telefonansage in Auftrag gegeben, die dieser Dienstleister direkt in eine T-Netbox von Telekom eingespielt hat. Telekom hat uns diese Box zum 1.10.2010 gekündigt, da dieser Service nicht profitabel war und eingestellt wird. Wir haben daher den Dienstleister angeschrieben und um eine Sicherungskopie gebeten, damit wir die Telefonansage ersatzweise bei einem Provider am Ort einspielen lassen können. Die Produktionsfirma hat uns daraufhin in frechem Ton mitgeteilt, daß sie Bandansagen nur 6 Monate archiviert und wir somit Pech hätten. Ich habe die Firma daraufhin aufgefordert, mir exakt die gleiche Bandansage nochmals anzufertigen und auf CD zu übersenden. Die Firma hat daraufhin eine weitere Zusammenarbeit mit uns abgelehnt. Da ich nun überhaupt nichts habe, der Dienst zum 1.10. von der Telekom eingestellt wird, ist es ab dann auch nicht mehr möglich, die vorhandene Ansage von der T-Netbox zu kopieren. Die Ansage hat damals mit GEMA-freier Musik und Sprache 140 Euro gekostet. Was können wir tun? Die Zeit drängt.









