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Frage geschrieben am 03.02.2012 20:28:24

Aufbewahrungsfrist über Dispokredit und Wertpapierkäufe

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € 75,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 555
Sehr geehrte Damen und Herren,


von 1994 bis 1997 wurde ich zum Bankkaufmann ausgebildet.

Im Jahr 1997 (oder 1998) habe ich als Student (Einkommen 800 DM) von dieser Bank OHNE meine schriftliche Zustimmung einer Dispokredit in Höhe von 10.000 DM bekommen.(vom befreundeten Angestellten der Bank)

Von 1997 bis 2000 wurden mehrere riskante Wertpapierkäufe getätigt, viele davon OHNE schriftliche Zustimmung (Unterschrift) Die Order wurden meistens telefonisch aufgegeben.

Juli / August 1997 wurde 2 Optionscheine im Wert von 70.000 DM (wahrscheinlich ohne Unterschrift) gekauft, die im Frühjahr 1998 OHNE Unterschrift verkauft wurden, obwohl die Laufzeit der Papiere noch 6 bzw. 18 Monate betrug. Verlust : 40.000 DM

Im Jahre 1998 wurde letztmalig ein Optionsschein in Höhe von 12.000 DM OHNE Unterschrift ge- und verkauft.

Aus dem Verlust des letzten Kaufs wurde mittlerweile ein Vollstreckungsbescheid.


1.Frage : Kann ich gegen die 3 Käufe - gerade gegen den letzten - jetzt noch gerichtlich vorgehen ?

2. Frage : Wie lange sind die Aufbewahrungfristen der Banken ?

3. Frage : Wie sind die Chancen und was würde ein solchen Prozess kosten ?


Vielen Dank für Ihre Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Birger Hirt
birgerhirt@aol.com


Antwort geschrieben am 03.02.2012 21:40:34
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Kreditrecht
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Sehr gelehrter Ratsuchender,

Vielen Dank für ihre Anfrage, die ich auf Grundlage ihrer Angaben wie folgt beantworte:


1. Da breits ein vollstreckbarer Titel vorliegt, können sie nicht ohne weiteres dem Anspruch widersprechen. Vielmehr muessen Sie mit einer vollstreckungsgegenklage gegen den Anspruch vorgehen. Hier muessen Sie beweisen, dass für die Ordergeschaefte ohne entsprechende aufträge getaetigt wurden. Daher wird es schwierig.der Bank zu beweisen, dass hier ein Fehlverhalten vorgelegen hat.

2. Die Aufbewahrungsfrist betraegt 10 Jahre. In der Regel werden die archivierten Unterlagen in Banken nach 12 Jahren vernichtet, so dass die Unterlagen bereits vernichtet sein duerften.

3. Die Kosten sollten Sie mit ca. 10 % der Forderungsumme kalkulieren. Eine genaue Abrechnung kann ich Ihnen gerne erstellen, wenn Sie mir die konkrete Forderungssumme mitteilen. Sie muessen jedenfalls die Vollstreckungsgegenklage vorfinanzieren.

Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten Ueberblick verschaffen und stehe im Rahmen der kostenlosen Nachfragemoeglichkeit gerne zur Vertiefung.

Mit besten Gruessen


Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 04.02.2012 14:26:14

Wenn Sie gegen den Vollstreckungsbescheid mittels einer Vollstreckungsgegenklage vorgehen, haben Sie wie ausgeführt ein beweisproblem. Zudem kann die Bank möglicherweise durch einen Zeugen beweisen, dass Sie entsprechende Order telefonisch erteilt haben.

Ein etwaiger Schadensersatzanspruch aus falscher Beratung bzw. Orderausführung ohne Auftrag dürfte inzwischen verjährt sein.

Die Chancen mir einer Vollstreckungsklage den titulierten Anspruch der Bank abzuwehren, sehe ich als nicht so groß an.

Die Kosten bei einem Streitwert von EUR 20.000,- (DM 40.000,-) betragen für den eigenen Anwalt in der ersten Instanz EUR 1.950,- zzgl. Gerichtskosten EUR 864,-. Sollten Sie den Prozess verlieren haben Sie auch die gegnerischen Anwaltskosten von EUR 1.950,- zu tragen. In der zweiten Instanz betragen die Anwaltkosten pro Anwalt EUR 2.180,- Die Gerichtskosten belaufen sich auf EUR 1.152,-.

Mit besten Grüßen

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