Frage geschrieben am 09.01.2010 20:08:45Betreff: Auf Lieferung bestehen?
Rechtsgebiet: Internetauktionen
Einsatz: € 32,00
Status: Beantwortet
Aufrufe: 597
ich hatte eine Auktion entdeckt die in einer total falschen Kategorie eingestellt war. Es handelte sich um Reitstiefel in einem neuwertigen Zustand die im Laden für über 200 Euro stehen. Da sie unter Wathosen bei Angelsport eingestellt waren, konnte ich diese für wenig Geld ersteigern (knapp über 10 euro). Direkt nach Auktionsende habe ich den Kaufpreis überwiesen. Eine Woche nach Auktionsende meldete sich der Verkäufer mit einer haarstäubenden Geschichte. Angeblich hätte der kleine Hund (Jack Russel) den Stiefel in eine Sickergrube geschmissen und einer der Stiefel würde jetzt stinken.Ich würde die ja sicher nict mehr haben wollen. Ich habe sofort geantwortet dass ich die Stiefel trotzdem möchte! Ich habe auf eine Kaufpreisrückerstattung verzichtet und nur auf die Stiefel bestanden. Ich habe ihm die Story nicht geglaubt und im schlimmsten Fall hätte ich ein paar Euro verloren.
Er hat mir einfach das Geld zurück überwiesen und weigert sich die Stiefel zu liefern.
Was kann ich machen?
Gruß
Marc Supe
Antwort geschrieben am 09.01.2010 21:23:11
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Rechtsanwalt Maurice Moranc
Ricarda-Huch-Str. 8, 50858 Köln, Tel: 02234-988591, Fax: 02234-988592
Arbeitsrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Strafrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 68
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die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt auf Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen. Meine Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Orientierung, da das Weglassen oder Hinzufügen von Details zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen kann. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich. Die Beantwortung Ihrer Frage im Rahmen dieser Plattform kann daher nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.
Zur Sache:
Da Sie bei Auktionsende der Höchstbietende waren, ist zwischen Ihnen und dem Verkäufer ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen. Die Tatsache, dass die Stiefel in einer falschen Kategorie eingestellt wurden, ändert daran meines Erachtens nichts, sofern zumindest die Artikelbeschreibung zutreffend war. Die Artikelbeschreibung dürfte also nicht hinsichtlich einer Wathose erfolgt sein. Da die Ware nicht vollständig zerstört - wenn auch angeblich beschädigt - und noch immer vorhanden sein dürfte, ist dem Verkäufer die Lieferung auch möglich. Der Verkäufer ist daher verpflichtet, Ihnen die Stiefel zu übereignen (liefern).
Sie sollten dem Verkäufer daher schriftlich und unter Fristsetzung auffordern, Ihnen die Ware zu übereignen. Aus Beweisgründen wäre ein Einschreiben optimal. Lässt der Verkäufer die Frist fruchtlos verstreichen, können Sie Klage erheben. Diese kann auf Übereignung der Stiefel oder gegebenenfalls auf Leistung von Schadensersatz gerichtet sein. Der Schaden wäre in Höhe der Kosten einer gleichwertigen Ersatzbeschaffung geltend zu machen.
Für eine abschließende Beurteilung des Sachverhalts empfehle ich, die Rechtslage mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens konkreter zu erörtern. Bitte beachten Sie, dass hierbei weitere Kosten entstehen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort eine erste Orientierung gegeben zu haben.
Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maurice Moranc
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