Außerordentliche Kündigung Kinderfrau
| 18.08.2012 23:03 |
Preis: 85,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: 85,00 € |
Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke
| in unter 2 Stunden
Sachverhalt:
Wir haben eine Kinderfrau für unsere Zwillinge eingestellt, die die Zeit bis zum Kindergarten überbrücken soll.
Befristeter Vertrag von 1. Juli - 15. September 2012. Umfang der Regeltätigkeit: 8:30 - 17:30 Uhr.
Eingewöhnung (1. Juli - 20 Juli) betrug 15 Arbeitstage mit maximaler Arbeitszeit während dieser Zeit von 4h/Tag bei voller Bezahlung. Krankheitstage während der Eingewöhnung: 4 Arbeitstage (ohne ärztliches Attest)
Krankheitstage, seitdem sie volltags arbeitet:
4 Tage mit ärztlichem Attest (14.-17.08.2012).
Am 18.08 Vorankündigung per Email der Tochter, dass sie nun eine weitere Woche ausfallen wird, d.h. bis 24.08.2012.
Kündigungsfrist lt. Vertrag 4 Wochen.
Weitere Anmerkung: Uns liegt eine Email vor, die die Kinderfrau an uns geschickt hat, aus der hervorgeht, dass sie nicht mehr glücklich mit der Stelle ist. Darüber hinaus ist ausversehen eine Email zwischen ihr und ihrer Tochter angefügt, aus der hervorgeht, dass sie froh darüber sei, "wenn die Kinder endlich im Kindergarten sind....so gehe es nicht mehr weiter....".
Die Eingewöhnung im Kindergarten startet am 20.08., danach wäre die Betreuung nur noch sporadisch.
Es gab keinerlei "Zwischenfall" - lediglich unterschiedliche Auffassung in der Betreuung (Schlafenszeiten, Art der Beschäftigung der Kinder), bei welchem wir von der Weisungsbefugnis als Arbeitgeber Gebrauch gemacht haben.
Frage:
Gibt es eine Möglichkeit, die Kinderfrau fristlos zu kündigen - z.B. unverhältnismäßige Belastung für einen Privathaushalt?
Trifft nicht Ihr Problem?
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