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Frage geschrieben am 30.06.2011 13:18:57

Asylrecht / Anhörung/ Eheschließung

Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 698
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 13 weitere Antworten zum Thema Eheschließung.
Guten Tag,

mein Partner ist seit 2004 ilegal in Duetschland. Im Jahrn 2007 hat er dann Asyl beantragt dies wurde nicht anerkannt( diverse wiedersprüche ect. wurden durchgeführt leider weis ich nicht die deatils? ich kennen Ihn jetzt seit 2009 wir sind verlobt und er wäre seit 2007 untergatucht. Jetzt ist er Abschiebehaft. Was kann ich machen ? Ich besitze die Deutschstaatsbürgerschaft habe mir nie was zu schulden kommen lassen und bin berufstätig.
Zussamnegefasst meine Frage: falls er abgeschoben wird kann er wieder nach deutschland einreisen?Kann ich mit Ihm auch jetzt Heiraten das er garnicht ausreisen muss? was für alternativen habe ich ? er ist Türkischerstaatsbürger. Er hat sich nicht zu schulden kommen lassen bezüglich drogen oder ähnliches aber ist nicht den Asylaauflagen nach gekommen. Gibt es irgendwelche möglichkeiten das er in Deutschland bleiben kann auch ohne eheschließung er hat am 05.07.11 eine Anhörung dann wird entschieden ob er im Haft bleibt und dann direkt abgeschoben wird (dies sei sehr nah liegend laut regierungspräsidium Kalrsruhe) bitte dringen um eine antw.


Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage auf der Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts und unter Berücksichtigung des gebotenen Einsatzes wie folgt:

Nach der Abschiebung kann Ihr Verlobter über den Weg der Familienzusammenführung gemäß § 28 AufenthG mit einem Heiratsvisum einreisen. Dies setzt voraus, dass keine anderweitigen Einreiseverbote bestehen.

Eine anderweitige Einreisemöglichkeit bzw. Aufenthaltsmöglichkeit scheint m.E. schwer zu sein.

Indes ist hier zu beachten, dass eine bevorstehende Eheschließung die Abscheibung nicht zwangsläufig "hemmt". Oft droht die Abschiebung, obwohl die Eheschließung eines Ausländers mit einem Deutschen kurz bevorsteht. Das OVG Hamburg hat in einem Fall entschieden, daß eine Abschiebung nicht durchgeführt werden darf, auch wenn die für die Eheschließung notwendigen Papiere noch beim Oberlandesgericht zur Prüfung vorliegen und die Dauer der Prüfung noch längere Zeit in Anspruch nimmt (Beschluß vom 04.04.2007, 3 Bs 28/07). Diese Entscheidung kann eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung bedeuten, wonach die Eheschließung "kurz bevorstehen" musste, um einen Abschiebungsschutz zu erreichen.

Fraglich ist, ob es in Ihrem Fall doch nicht schon zu spät ist, da sich Ihr Verlobter bereits in Abschiebehaft befindet. Von daher würde ich Ihnen anraten, sich an einen Kollegen vor Ort, der sich auf dem Gebiet des Asyl- und Ausländerrecht spezilaisiert hat, zu wenden.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten rechtlichen Einblick verschaffen zu haben.


Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sollten hier wichtige Angaben hinzugefügt oder weggelassen worden sein, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders aussehen. Diese Plattform kann und will den Gang zu einem Berufskollegen nicht ersetzen. Bei eventuellen Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Rein vorsorglich erlaube ich mir aufgrund entsprechender Vorkommnisse in der jüngsten Vergangenheit auf dieser Plattform den allgemeinen, aber eindringlichen Hinweis, dass der für die Beantwortung dieser Frage ausgelobte Einsatz unbedingt sofort zu entrichten ist. Eine Rücklastschrift bzw. eine Nichtzahlung wird strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, denn der Tatbestand des Eigehungsbetrugs wäre durch bewusstes Inkaufnehmen von Rücklastschriften erfüllt.


Mit freundlichen Grüßen

Kirli
(Rechtsanwalt)





Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 30.06.2011 15:25:49

Guten Tag Herr Kirli,

gibt es eine Möglichkeit Ihnen einige Details am Telefon mitzuteilen? wäre es möglich morgen um 10Uhr mit Ihnen zu Telefonieren? ich wäre Ihnen sehr dankbar

MFG
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 30.06.2011 16:36:29

Sehr geehrte Fragestellerin,

leider darf ich am Telefon keine kostenlose Rechtsberatung dürchführen. Es besteht die Möglichkeit, mich über die Hotline bei 123recht.net anzurufen.

Jedoch bin ich trotzdem weiterhin der Auffassung, dass Ihnen durch einen Kollegen vor Ort mehr geholfen werden kann.

MfG

RA Kirli

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