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Frage geschrieben am 16.02.2011 22:13:23

Arzt negativ bewerten auf Online-Portalen rechtlich zulässig

Rechtsgebiet: Medizinrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 1424
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 12 weitere Antworten zum Thema Arzt.
Sehr geehrte Damen und Herren,

auf einem bekannten Online-Bewertungsportal kann man Ärzte bewerten. Ich habe vor kurzem anonym einen Arzt bewertet, bei dem ich sehr schlechte Erfahrungen gemacht habe.

Kurzzusammenfassung meines Beitrages:
ein nettes, sympathisches Team, entspannte Atmosphäre, aber Rechnungen maßlos überteuert,
Zahnreinigung sehr schmerzhaft und teuer, mir scheint, als ob das Finanzielle weit mehr im Vordergrund steht als der Mensch und dessen
Genesung, keine sorgfältige Arbeitsweise
(Brücken, Inlays flogen öfters raus, Folgebehandlungen wie Wurzelbehandlung...), sehr lange Termine im vorab (4 Wochen teilweise nur für Nachschauen!), zum Vergleich: bald habe ich eine OP im Krankenhaus: obwohl ich nur Kassenpatient bin, habe ich innerhalb 1 Woche einen OP Termin bekommen(Chefarztbehandlung!).Ich werde meinen Zahnarzt wechseln! Es gibt bei weitem bessere Ärzte, wo der Mensch noch im Vordergrund steht!

Nun ruft ein anderer Arzt und Jurist bei meinem negativen Beitrag dazu auf, dass man gerichtlich gegen soetwas vorgehen müsse und empfiehlt das meiner Zahnärztin in dem Online-Bewert.-Portal.

Kann ich hierfür abgemahnt werden, z.B. Rufschädigung (Kosten)?
Ich habe alles sachlich geschildert und in Deutschland sollte man seine freie Meinung äussern dürfen. Meines Erachtens steht das öffentliche Interesse (Entscheidungsfinder zu einem Arzt zu gehen oder nicht) und der Informationsgehalt der Bewertung über dem Persönlichkeitsrecht des Arztes.
Das Online-Portal schreibt in den AGB, dass jeder User selbst für seine Kommentare haftet.
Besten Dank



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