Artikel ins Ausland verkauft und aufgrund später Bezahlung nicht versandt
14.06.2010 02:04 |
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Internetauktionen
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Rechtsanwalt Robert Weber
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Hallo, dies ist vielleicht ein etwas komischen Anliegen, trotzdem benötige ich Hilfe. Anfang 2008 habe ich bei eBay einen Artikel im Wert von 440 € nach SLOWENIEN verkauft. Die Überweisung kam nicht zeitgemäß an, sodass ich bis zum Eintreffen den Artikel an den nächsthöheren Bieter veräußert habe. Dann traf die Überweisung aus Slowenien ein. Bei Erklärungsversuchen und Erfragen der Kontodaten bekam ich keine Antwort - wahrscheinlich auf Grund von Sprachbarrieren. Somit konnte ich den Betrag nicht zurücküberweisen und habe ihn behalten. Nun, im Jahre 2010 ca. 2,5 Jahre nach dem Vorfall meldet sich der Verkäufer über einen angeblichen Anwalt, der Deutsch in Schrift und Wort mächtig ist und möchte sein Geld zurück.
Nun die triviale Frage: Muss ich ihm sein Geld zurückbezahlen? Was menschlich richtig ist, ist klar, aber wie sieht es rechtlich aus? Es lief über eine einfache Auslandsüberweisung der Bank und nun droht er damit Anzeige bei einer in Deutschland ansässigen Polizeiinspektion zu erstatten, was er meines Erachtens nach im eigenen Land unternehmen muss.
Bei eBay dürfte das Angebot im Archiv noch hinterlegt sein. Sowie bei meiner Bank der Zahlungseingang gespeichert ist. Kontaktversuche geschahen bisher NUR per E-Mail und ein Einschreiben mit der Kopie des Zahlungsbeleges, welches ich NOCH nicht abgeholt habe.
MfG
ein Fragesteller









