Artikel bei Ebay verkauft, angeblich nicht im Paket, jetzt Brief vom Anwalt
Preis: ***,00 € |
Kaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz
| in unter 1 Stunde
Hallo,
ich habe am 15. Februar ein Zippo auf eBay verkauft. Die Auktion beinhaltete ein Zippo samt Holzschatulle und Pappverpackung.
Dies erfolgte als Privatauktion mit Ausschluss der Garantie, Gewährleistung und Rücknahme.
Der Versand erfolgte versichert über Hermes.
Der Käufer behauptet, es befand sich nucr die Holzschatulle ohne Zippo im Paket.
Ich habe definitib die Schatulle samt Feuerzeug versendet, dies kann auch von Zeugen bestätigt werden.
Es ist davon auszugehen, dass das Zippo auf dem Transportweg bzw. nach Annahme entwendet wurde.
Fotos der Verpackung wurden mir nichts gezeigt, ich konnte nicht prüfen ob diese geöffnet wurde. Käufer behauptet nein.
Dann kam ein Schreiben eines gegn. Anawaltes ich soll bis 23. März das Zippo senden, ansonsten macht der Käufer von seinem Rücktrittsrecht gebrauch.
Ich kann das Zippo nicht versenden, da es ja bereits versendet wurde.
Jetzt kam ein zweiter Brief des Anwaltes. Bis 03. Mai solle ich den gesamten Betrag inkl. Versandkosten erstatten, da vom Rücktrittsrecht gebrauch gemacht wird. Dies wurde wie oben beschrieben jedoch ausgeschlossen.
Ich habe mehrere Zippos verkauft, da ich meine Sammlung aufgelöst habe. Zum Teile ältere Sammlerstücke und es waren auch 2 Zippo Vitrinen darunter. Im Forum wurde ich drauf aufmerksam gemacht, dass dies eventuell als verdeckter Handel angesehen werden könnte, jedoch sind es wie bereits gesagt zum größten Teile gar keine heutzutage erhältlichen Modelle mehr.
Die Frage ist nun, wie soll ich mich verhalten ? Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen und das Feuerzeug wurde Ordnungsgemäß verschickt.
Ich habe ca. 600 gute Bewertungen als Verkäufer und bisher waren alle Käufer der anderen Zippos zufrieden.
Ich bitte um Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen









