Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 11 weitere Antworten zum Thema Täuschung.
Guten Tag,
Ich habe vor kurzem ein Mehrfamilienhaus als Renditeobjekt gekauft. Es handelt sich um knapp 20 Wohnungen. Bei der Besichtigung habe ich nur ca 5 Wohnungen geshen, da andere Mieter nicht zu Hause waren und die besichtigten Wohnungen in Größe und Zustand repräsentativ für alle standen, so der Eigentümer. Ich habe dieses Haus also gekauft und musste letzt Woche den Hammer feststellen. Nahezu alle Wohnungen sind mit Schimmel verseucht. Zu sehen war dies bei der Besichtigung nicht, da die Wohnungen die gezeigt wurden entwerder gerade "Schönheitsreniviert" wurden, also nur beseitigung der optischen Schäden, nicht der Schimmelursache oder Möbel in den bewohntenm Wohnungen vor dem Schimmel stand. Der Besitzer hat bereits seit 5Jahren extreme Schimmelprobleme wie ich im Nachhinein durch die Mieter feststellen konnte (schriftliche Absprachen der Nebenkostenreduzierung wegen erhöhter Heizkosten sind vorhanden, weitere Aussagen der Mieter das Problem oft und seit langem an den Vermieter weitergegen zu haben+ würden es auch vor Gericht ausssagen)
Der Eigentümer wusste also sicher von dem bleibenden, nicht beseitigten Schaden. Durch die Wohnugsfühung wurde die Einsicht auf den Schimmel praktisch unmöglich (eine Mieterin wurde sogar angehalten die Türe bei klingeln nicht zu öffnen damit der sehr starke Befall in Ihrer Wohnung nicht erkennbar wird+würde dies auch Aussagen vor Gericht mit Lebenspartner als Zeuge)
Informiert in ingendeiner Art wurde ich nicht (war mein ein Schimmelschaden oder ist vorhanden), das Haus wurde in angeblich Gutem Zustand in den Kaufvertrag aufgenommen. Weiterhin wurde der Kaufvertrag mit einem angegebenen Wohnungsleerstand geschlossen. Jedoch hat sich herausgestellt das mindestens 2 Wohnungen leer sind und das seit mind. 1Jahr, dies muss also dem Verkäufer aufgefallen sein (Information eines Wohnungsnachbar auf Nachfrage des Vermieters und fehlende Mietzahlungen beim Vermieter).
Ich habe in den letzten Tagen mehrere Kündigungen wegen des Schimmels bekommen. Der Bankkredit kann nicht mehr getilgt werden.
Was muss der ehemalige Besitzer machen? Ist lediglich eine komplett Reparatur evlt mit Zinserstattung und Mietausfallerstattung möglich? Oder Weniger? Oder kann der Notarielle Kaufvertrag rückgängig gemacht werden? Da ich mit aktuellem wissen das Haus ja nicht gekauft hätte und ich arglistig getäuscht wurde.
Antwort geschrieben am 10.03.2011 15:21:53 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
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der Kaufvertrag kann bei dem von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, da davon auszugehen ist, dass der Verkäufer von den Schimmelschäden wusste und diese nicht erwähnte.
Die Anfechtung muss binnen einen Jahres seit Kenntnis geschehen (§ 124 BGB).
Die Folge ist, dass der komplette Kaufvertrag rückabgewickelt wird und Sie Ihren Kaufpreis verzinst zurückerhalten (§ 346 BGB).
Alternativ könnten Sie auch den Verkäufer auffordern sämtliche Schimmelschäden zu beseitigen oder bei Weigerung Schadensersatz in Höhe der Schimmelbeseitigungskosten verlangen zzgl. der Mietausfälle, die wegen der Reparaturarbeiten entstehen.
Im Hinblick auf den Leerstand und vielleicht weiterer unbekannter Mängel empfehle ich jedoch eine komplette Rückgängigmachung des Vertrages, um weitere größere Verluste zu vermeiden.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
Helenenstr. 42
30519 Hannover
Tel: 0511 86699888
Fax: 0511 86699899
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 10.03.2011 15:36:39
Ändert sich der Sachverhalt wenn folgende Punkte entfallen würden (Ist Streisache mit dem ehemaligen Besitzer, gehen wir mal davon aus das folgendes nicht geschehen ist)?:
(eine Mieterin wurde sogar angehalten die Türe bei klingeln nicht zu öffnen damit der sehr starke Befall in Ihrer Wohnung nicht erkennbar wird+würde dies auch Aussagen vor Gericht mit Lebenspartner als Zeuge)
und
da die Wohnungen die gezeigt wurden entwerder gerade "Schönheitsreniviert" wurden, also nur beseitigung der optischen Schäden, nicht der Schimmelursache oder Möbel in den bewohntenm Wohnungen vor dem Schimmel stand
Ändert sich der Sachverhalt wenn folgende Punkte entfallen würden (Ist Streisache mit dem ehemaligen Besitzer, gehen wir mal davon aus das folgendes nicht geschehen ist)?:
(eine Mieterin wurde sogar angehalten die Türe bei klingeln nicht zu öffnen damit der sehr starke Befall in Ihrer Wohnung nicht erkennbar wird+würde dies auch Aussagen vor Gericht mit Lebenspartner als Zeuge)
und
da die Wohnungen die gezeigt wurden entwerder gerade "Schönheitsreniviert" wurden, also nur beseitigung der optischen Schäden, nicht der Schimmelursache oder Möbel in den bewohntenm Wohnungen vor dem Schimmel stand
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 10.03.2011 15:53:58
Sehr geehrter Fragesteller,
dann haben wir aber immer noch die schriftlichen Absprachen hinsichtlich der Nebenkostenabrechnungen, aus denen sich eindeutig folgern lässt, dass der Verkäufer von dem Schimmel wusste und hätte aufklären müssen.
Auch wenn die von Ihnen erwähnten Punkte wegfallen, ändert dies nichts an der Anfechtbarkeit des Rechtsgeschäfts.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber weiterhin Auskunft geben möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
dann haben wir aber immer noch die schriftlichen Absprachen hinsichtlich der Nebenkostenabrechnungen, aus denen sich eindeutig folgern lässt, dass der Verkäufer von dem Schimmel wusste und hätte aufklären müssen.
Auch wenn die von Ihnen erwähnten Punkte wegfallen, ändert dies nichts an der Anfechtbarkeit des Rechtsgeschäfts.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber weiterhin Auskunft geben möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Hoffmeyer
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