16.09.2008 | 13:17
Antwort
von
Rechtsanwältin Claudia Basener
41 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben.
Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden.
Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen.
Ob Sie als Ehepaar zusammen oder getrennt im Sinn des Gesetzes leben können letztlich nur Sie selbst entscheiden. Solange Sie nicht geschieden sind gelten Sie im Übrigen immer noch als Ehepaar, allerdings im Status des Getrenntlebens.
Eine Partnerschaft endet unstreitig mit Auszug aus der gemeinsamen Wohnung, und das ist sowohl im Sozialrecht als auch im Familienrecht so.
Strittiger ist es eher, wenn man als Ehepaar innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt lebt, was grundsätzlich aber auch möglich ist, wenn jeder für sich selbst sorgt und getrennt gewirtschaftet wird.
Während der
Trennung stehen Ihnen auch Versöhnungsversuche zu, die ggf. das Trennungsjahr, das ja in der Regel vor der
Scheidung abgewartet werden muss, auch nicht unbedingt unterbrechen.
Dem Jugendamt sollten Sie mitteilen, dass Sie nach wie vor getrennt leben, dass gelegentliche Übernachtungen nur wegen der Kinder stattfinden und dass ggf. – falls es für Sie in Ordnung ist – gerne der Außendienst vorbei kommen und prüfen kann, dass Sie nicht in der Wohnung Ihrer Frau wohnen. Sicher wird es dafür auch Zeugen geben, dass Sie nach wie vor Ihre eigene Wohnung unterhalten. Jede Änderung haben Sie natürlich anzuzeigen.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen für’s erste weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Basener
Rechtsanwältin
Nachfrage vom Fragesteller
16.09.2008 | 14:10
Sehr geehrte Frau Basener, vorab möchte ich mich für die schnelle und hilfreiche Antwort bedanken. Eines würde mich noch interessieren. Wird hatten auch schon einmal die überlegung angestellt zusammen in der gleichen Wohnung jedoch getrennt lebend zubleiben. Also ist dies grundsätzlich möglich und meine Frau wie auch ich würden unabhängig voneinander Arge bzw. Alg beziehen. Richtig???
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
16.09.2008 | 14:20
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Wenn Sie tatsächlich in der Wohnung getrennt leben, also jeder mit eigenem Schlafzimmer, kein Wäschewaschen etc. für den anderen und getrenntes Wirtschaften, ist das rein theoretisch möglich.
Es ist jedoch grundsätzlich höchst ungewöhnlich, wenn Ehepartner wieder zusammen ziehen, obwohl sie eigentlich getrennt sind und schon einer ausgezogen war. Hier wären sicher hohe Anforderungen zu stellen und von Ihnen entsprechende Nachweise zu bringen, dass wirklich ein Getrenntleben vorliegt und die Aussage nicht nur wegen der Sozialleistungen entsprechend getätigt wird. Hier müssten schon wirklich gute Gründe dafür sprechen, dass man wieder zusammen zieht, obwohl man eigentlich getrennt ist. Der Sozialhilfeträger wird hier auf jeden Fall erhebliche Bedenken haben und ob Sie damit durchkommen, auch wenn Sie tatsächlich getrennt in der Wohnung leben, die dafür natürlich eine entsprechende Größe haben muss, halte ich auch eher für zweifelhaft, es käme jedoch sicher auf die Begründung an.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Basener