Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 18 weitere Antworten zum Thema Arcor.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich streite mich nun schon seit Monaten mit Arcor und dessen Anwalt.
Nun will ich mal so genau wie möglich den bisherigen Ablauf schildern:
04.11.2008 – erteilte ich Arcor Telefonisch den Auftrag, mein Telefonanschluss in meine neue Wohnung umzumelden.
16.11.2008 – erhielt ich von Arcor eine Auftragsbestätigung mit dem Inhalt das sie diesen Auftrag annehmen und mir danken das ich weiterhin mit Arcor telefonieren möchte, ihn jedoch erst ausführen werden wenn ich den noch offenen Rechnungsbetrag beglichen habe.
01.12.2008 – beglich ich dan den offenen Rechnungsbetrag von xxx,xx €
02.12.2008 – erhielt ich einen Anruf von der Arcor Mahnabteilung, dieser habe ich dann telefonisch bestätigte das Geld bereits überwiesen zu haben. Diese versprach mir sofort nach Zahlungseingang mein Konto als „ausgeglichen" zu buchen.
15.12.2008 – telefonische Nachfrage meinerseits nach dem Bearbeitungsstand meines Umzugsauftrages. Dort wurde mir mitgeteilt das es keinen aktiven Auftrag gebe, sondern nur einen stornierten wegen einer offenen Forderung von xxx,xx € - diese wurde aber am 01.12. meinerseits beglichen.
17.12.2008 – fristlose Kündigung meinerseits wegen eben dieser Vertragsnichterfüllung, per Fax an Arcor gesendet (17.12.2008 um 17:15 Uhr, Protokoll vorhanden), in meiner Kündigung bat ich um eine Rechnung für den Zeitraum vom 01.12.08 – 18.12.08.
als Grund für die Kündigung gab ich expliziet an - das ich Kündige weil mein Umzugsauftrag storniert wurde, ohne jegliche Bekanntgabe an mich wegen der Nichtzahlung (obwohl diese 2 Wochen vorher erledigt wurde).
18.12.2008 – Bestätigung erhalten seitens Arcor das meine Kosten für den Anruf vom 15.12.2008 auf deren Hotline, erstattet werden.
08.01.2009 – Kündigungsbestätigung seitens Arcor in der mir bestätigt wurde das sie meine Kündigung mit Eingang zum 06.01.2009 (12 Werktage nachdem das Fax einging) erhalten hätten. Desweiteren räumt Arcor mir hier nur eine fristgemäße Kündigung ein.
14.01.2009 – Rückweisung meinerseits der Kündigungsbestätigung mit dem Hinweis auf mein Sonderkündigungsrecht wegen Vertragsnichterfüllung (Nichtbearbeitung meines Auftrages, ohne Bekanntgabe von Gründen trotz Zahlungseinganges)
16.04.2009 – Nochmalige Erinnerung meinerseits an meine Fristlose Kündigung sowie mein Schreiben vom 14.01.2009 (Rückweisung der Arcor Kündigungsbestätigung).
Leider habe ich von arcor seit dem 08.01.09 nichts mehr gehört ausser diverse Mahnungen.
Als dann die ganze Sache von arcor an einen Anwalt übergeben wurde und dieser eine Titulierungsankündigung gegen mich aussprach, übersendete ich dem Anwalt den kompletten Schriftverkehr der bis zu diesem Datum enstanden ist.
Daraufhin erhielt ich wiederrum ein Schreiben des Anwalts in dem Wortwörtlich steht:
"Sehr geehrter Herr ***,
unter Bezugnahme auf Ihre Email vom 14.05.09 teile ich Ihnen mit, dass Sie meiner Mandantin weder eine Ummeldebescheinigung noch eine Kopie des neuen Mietvertrages bezüglich Ihres Umzuges eingereicht haben, so dass meine Mandantin daher von einer ordentlichen Kündigung ausgehen musste."
Daraufhin rief ich den Anwalt an - und wollte wissen wieso man nun plötzlich einen Mietvertrag sehen möchte.
Leider wurde von der Dame nicht auf meine Frage eingegangen. Sie erzählte wild vor sich hin, auf meine FREUNDLICHE Frage ob ich ausreden dürfe - kam von ihr nur ich soll sie nicht anschreien und gefälligst freundlich bleiben, ansonsten könne man ja auch den Richter entscheiden lassen.
Das einzigste was ich in dem Telefonat erfahren habe ist, das die Kanzlei nun von mir eine Chronologische Auflistung des kompletten Schriftverkehrs haben möchte, da es ihnen zu Umständlich ist, sich aus den 11 von mir eingereichten Seiten einen Sachverhalt zu bilden.
Leider muss ich mir eingestehen das ich Arcor nach meinem Anruf vom 15.12.2008 keine Frist zur Abstellung des Problems eingeräumt habe. Diese ergab sich für mich aus den verstrichenen 14 Werktagen zwischen meiner Zahlung und meiner Kündigung.
Nun meine Frage(n).
War meine Fristlose Kündigung rechtens?
ich habe nirgends in meinen Schreiben jemals erwähnt das ich wegen der Möglichkeit der technischen Bereitstellung gekündigt hätte - weshalb es mir schleierhaft ist wozu ich meinen Mietvertrag einreichen solle (was Arcor in keinem der Ihrigen Schreiben gefordert hat)
Welche weiteren Schritte würden Sie mir empfehlen? -> selber einen Anwalt einschalten (keine Rechtsschutz vorhanden) und vor das Gericht zu gehen?
Hoffe auf Ihre Antworten.
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 28.5.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 28.5.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 28.05.2009 13:49:14 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt LL. M. Mathias Drewelow
Am Kabutzenhof 22, 18055 Rostock, Tel: 0381 25296970, Fax: 0381 25296971
Familienrecht, Medizinrecht, Erbrecht, Versicherungsrecht, Sozialrecht
Bewertungen: 194
Am Kabutzenhof 22, 18055 Rostock, Tel: 0381 25296970, Fax: 0381 25296971
Familienrecht, Medizinrecht, Erbrecht, Versicherungsrecht, Sozialrecht
Bewertungen: 194
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:
Grundsätzlich ist eine vorzeitige (also vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit) Kündigung derartiger Verträge zum einen nur dann möglich, wenn seitens ARCOR die Leistung trotz Anmahnung mit Ablehnungsandrohung nicht erbracht wurde.
Anderseits aber auch dann, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist. (vgl. §§ 314, 626 I BGB sowie § 323 I BGB)
Nun erbrachte Arcor zumindest seit 3. 12. 2008 seine Dienstleistungen nicht, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wäre und sich nicht auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen Ihrer fehlenden Zahlung berufen konnte.
Um einen Rücktritt zu rechtfertigen, fehlt es jedoch noch an der durch Sie notwendig zu erfolgenden Aufforderung zur Leistung mit Fristsetzung unter der Androhung ansonsten eben vom Vertrag zurück zu treten.
Dies ist zwingende Voraussetzung. Ein Rücktritt hiernach scheidet sonach aus.
Die zweite Variante der Sonderkündigung wurde von der Rechtsprechung bereits in einem Fall bejaht, in dem der Telekommunikationsanbieter von Anfang an fehlerhafte Abrechnungen verursachte und auch sonst erhebliche Störungen im Vertragsaustausch vorlagen.
Hieran könnte man in Ihrem Fall denken, da ja im Organisationsbereich von ARCOR zumindest wegen der von Ihnen nicht ausgeglichenen Rechnungen Unstimmigkeiten vorlagen.
Allerdings war Auslöser für diese Probleme Ihre Nichtleistung, so dass man auch hier on einem Art Mitverschulden Ihrerseits ausgehen muss.
Jedenfalls denke ich nicht, dass diese Leistungsstörung eine fristlose Kündigung rechtfertigt – zumindest wird ein Gericht aller Voraussicht nach nicht Ihre Sonderkündigung bestätigen. Ddafür müssten noch andere Leistungsstörungen hinzukommen.
Sollte bis heute kein Anschluss von ARKOR bereitgestellt worden sein, so sähe die Sache natürlich anders aus.
Sodann wäre Ihr nächster Schritt eben die Aufforderung mit Ablehnungsandrohung.
Ansonsten muss ich Ihnen sagen, dass ich keine großen Erfolgschancen in Ihrer Angelegenheit erblicke.
Nach meiner Erfahrung sind außergerichtliche Auseinandersetzungen mit Telekommunikationsanbietern langwierig und auf dem außergerichtlichen Wege kaum von Erfolg gekrönt.
Oft einigt man sich in der Mitte durch einen Vergleich, der alle gegenseitigen Ansprüche gegeneinander aufheben soll.
Nicht selten werden sodann trotzdem weitere Forderungen seitens des Anbieters gestellt, da verschiedene Anbieter teils katastrophale Organisationsstrukturen aufweisen.
Sollten Sie einen (meines Erachtens mit wenig Erfolgschancen ausgestatteten) Rechtsstreit in Angriff nehmen, so tun Sie dass nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes.
Auch sollten Sie alle wichtigen Schriftsätze per Übergabe-Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein versenden.
An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass diese Internetplattform eine eingehende, rechtliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr der ersten rechtlichen Orientierung dienen soll.
Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis der juristischen Bewertung beeinflussen und sogar zu einem völlig gegensätzlichen Ergebnis führen.
Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Drewelow
Rechtsanwalt
Am Kabutzenhof 22
18057 Rostock
fon : 0381-25296970
fax : 0381-25296971
mail: drewelow@mv-recht.de
web: www.mv-recht.de
Mathias Drewelow
-Rechtsanwalt-
Am Kabutzenhof 22
18057 Rostock
fon: 0381 25296970
fax: 0381 25296971
mail: drewelow@mv-recht.de
web: http://www.mv-recht.de
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Drewelow direkt

