Arbeitszeugnis nach Kündigung in Probezeit
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jens O. Gräber
| in unter 2 Stunden
Hallo,
mir wurde vom Arbeitgeber in der Probezeit fristgerecht zum 19.12.2005 gekündigt. Ich habe dort 5 1/2 Monate gearbeitet. Das Arbeitszeugnis, das ich anschließend erhielt, weist schwerwiegende Mängel auf. Es stellt zwar ein qualifiziertes Zeugnis dar. Jedoch ist in dem Zeugmis nur eine Gesamtleistungsbeurteilung nach der Aufzählung der Aufgaben mit den Worten "Die Ihr übertragenen Aufgaben erledigte XXX zu unserer vollen Zufriedenheit. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei".
Im Schlusssatz steht dann, daß mir fristgemäß gekündigt wurde in der Probezeit und man mir alles Gute für die Zukunft wünscht.
Mein Arbeitgeber weigert sich, den Schlussatz abzuändern und die Erwähnung, wie das Arbeitsverhältnis geendet hat, wegzulassen. Auch weigert er sich, mehr als diese Gesamtbeurteilung reinzuschreiben mit den Worten, dies sei eine gute Beurteilung und ich hätte in der Probezeit keinen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis.
Ich habe im Internet bisher unterschiedliche Meinungen gehört über den Anspruch eines qualifizierten Zeugnisses während der Probezeit. Wie steht es damit?
Welche Chancen hätte ich bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung, dass die Erwähnung der fristgerechten Kündigung gestrichen wird? Wo liegen da die Kriterien für die Verpflichtung des Arbeitgebers, ein wohlwollendes Arbeitszeugnis auszustellen und seiner Wahrheitspflicht?
Wenn ich lediglich ein einfaches Zeugnis anfordere, fürchte ich, dass mein Arbeitgeber wieder reinschreibt, dass er gekündigt hat. Welche Schritte kann ich diesbezüglich einleiten?
Vielen Dank im voraus für die Beantwortung!
Kündigung Arbeitszeugnis Probezeit









