Frage geschrieben am 06.01.2006 19:17:00

Betreff: Arbeitszeitverkürzung


Rechtsgebiet: Arbeitsrecht
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 3848
Lieber Anwalt, liebe Anwältin,


Ich bin 51 Jahre alt und seit 10 Jahren die Bürokraft bei einem Versicherungsmakler.
Ich arbeite täglich 5 Stunden, freitags nur 2, also 22 Stunden/Woche. Dafür kriege ich 1.200 EUR brutto. Andere Angestellte hat mein Chef nicht.

Gestern hat mein Chef mir angekündigt, eigentlich reiche es ihm, wenn ich jeden Tag nur 2 ½ Stunden arbeite, also 12 ½ Stunden/Woche.

Ich bin ganz verzweifelt, dann weiss ich gar nicht, wie ich über die Runden kommen soll. Mein Gehalt halbiert sich dann ja fast.

Nach Möglichkeit möchte ich weiterhin die 22 Stunden/Woche arbeiten.
Falls nicht, möchte ich eine möglichst hohe Abfindung. 12 ½ Stunden pro Woche kommt für mich nicht in Frage, da meine Arbeitsstelle 30 km weit weg ist, ich dann aber meinen Wagen nicht mehr halten kann.

Im Arbeitsvertrag steht noch Folgendes: Beiderseitige Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende.

Meine Fragen:
1.) Hab’ ich überhaupt Kündigungsschutz, weil ich ja die einzige Angestellte bin ?
2.) Kann ich erreichen, dass ich auch zukünftig 22 Stunden arbeiten kann ? Bzw. unter welchen Voraussetzungen kann mein Chef meine Wochenarbeitsstundenzahl verringern.
3.) Sobald ich eine Änderungskündigung (oder ist das ein Änderungsvertrag) per Post bekomme: Wie soll ich mich verhalten, und welche Fristen muss ich einhalten ?
Falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, würde ich erstmal selber vor Gericht auftreten.
4.) Gibt es eine Abfindung bei Teilkündigung ?

Für den Fall, dass ich komplett gekündigt werde:
5.) Mit wieviel Abfindung kann ich rechnen ?
6.) Kriege ich eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld, wenn ich mich weigere, die 12 ½ Stunden/Woche zu arbeiten ?
7.) Wieviel Arbeitslosengeld kriege ich und wie lange ?
8.) Bzw. wenn ich die Änderungskündigung annehme, dann kriege ich doch nachher nicht soviel Arbeitslosengeld, wie ich jetzt kriege würde ?
9.) Wie schütze ich die Abfindung vor der Anrechnung durch das Arbeitsamt ?

Danke für die Beantwortung im Voraus. Dann weiss ich zumindest, woran ich bin.
Die Unsicherheit belastet mich ganz schön.



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