Frage geschrieben am 27.01.2005 16:57:00

Betreff: Arbeitszeitverkürzung


Rechtsgebiet: Arbeitsrecht
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 1825
Guten Tag, wir sind eine Werkstatt mit 20 Angestellten und habe durch unseren Neubau und Umzug zur Jahreswende unsere Raumreinigerin
(58 Jahre und seit 10 Jahren bei uns tätig) eine Arbeitszeitverkürzung unterbreitet die von 100 Stunden im Monat auf 65 Stunden im Monat verkürzt wurden (gekürztes Gehalt), da sie das auch nicht alles schaffen würde wie sie selbst sagte. Daraufhin folgte nun ein Brief vom Anwalt der darauf hinweist das wir nicht so ohne weiteres die Stunden kürzen können und wir ja auch versäumt haben ihr die schriftliche Änderungskündigung zu unterbreiten.
Fakt ist aber das wir sie, so sehr wir auch wollten, nicht mehr Arbeit(100 Stundnen) für sie haben.Nun klagt sie auf volles Gehalt.
Wie sollen wir uns nun verhalten
Gruß Eifel



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