Arbeitszeitänderung - Neuer Arbeitsvertrag nötig?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Frage zu einem Arbeitsvertrag.
Meine Frau ist seit über 20 Jahren in einem Großhandelsunternehmen beschäftigt.
Nun hat Sie, auf eigenen Wunsch, die tägliche Arbeitszeit von 6 Stunden auf 5 Stunden reduziert.
Der Arbeitgeber legt Ihr nun einen neuen Arbeitsvertrag zu Unterschrift vor.
Auszug:
1. Sie treten am xx.xx.2009 (!!!) als Mitarbeiterin in unsere Dienste ein. Als anrechenbares Eintrittsdatum gilt der xx.xx.1986.
2. Während der Probezeit gilt die tarifliche Kündigungsfrist von „entfällt"
Nach der Probezeit gilt eine beidseitige Kündigungsfrist von einem Monat (!!!)
Sollten sich Kündigungsfristen auf Grund gesetzlicher oder tariflicher Vorschriften ändern gilt dies für beide……
Danach folgt die Aufführung der vereinbarten Arbeitszeit je Woche, Vergütung usw.
Ist es normal das wegen einer Arbeitszeitverkürzung ein neuer Vertrag aufgesetzt wird, macht man das nicht als Änderungsvertrag?
Falls die Firma darauf besteht, möchten wir natürlich das die Kündigungsfristen, eventuelle Ansprüche auf Abfindungen und sonstige Rechte der Arbeitsnehmers auf das tatsächliche Eintrittdatum (1986) bezogen wird. Ist das mit dem Satz laut neuem Vertrag:
„Als anrechenbares Eintrittsdatum gilt der xx.xx.1986."
so ausreichend genug beschreiben?
Normaler weise ist, laut Eintrittsdatum, die Kündigungsfrist auch viel länger.
Seit Eintritt in das Unternehmen arbeitet meine Frau ausschließlich vormittags, könnte der Arbeitsgeber auch nach so viel Jahren verlangen das Sie nun auch in 2 Schichten arbeitet - also im Wechsel Vormittags und Nachmittags?
In allen bisherigen Arbeitsverträgen stand: Die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Werktage erfolgt nach betrieblicher Notwendigkeit.
Gilt hier eventuell das Gewohnheitsrecht (seit über 20J) des Mitarbeiters?
MfG
Arbeitsvertrag Arbeitszeit Neuer Zusatzvereinbarung









