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Meine Arbeitszeit wurde von 36,5 auf 40 Stunden angehoben ohne eine änderung des Arbeitsvertrages.Die Neueinstellungen in der Firma haben schon einen 40 Std Vertrag.Ich arbeite in einer Motoreninstandsetzung und möchte nun Wissen ob dieses Rechtens ist ?Antwort geschrieben am 28.12.2011 19:59:32 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Christian Joachim
Stiller Winkel 3, 18225 Kühlungsborn, Tel: 038293/432783, Fax: 038293/432785
Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 272
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sofern in Ihrem Arbeitsvertrag explizit ledgiglich 36,5 Std. vereinbart waren und auch keine Klausel zur einseitigen Anpassung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber, welche ggf. unwirksam wäre, vorhanden ist, darf der Arbeitgeber nicht einseitig die vertragliche Vereinbarung ändern, sondern muss mit Ihnen einen Änderungsvertrag schließen, Sie also der Änderung auch zustimmen. Andernfalls ist die Erhöhung der Arbeitszeit unwirksam.
Insgesamt kommt es darauf an, ob Regelungen bzgl. der Arbeitszeit und welche Regelungen im Arbeitsvertrag vorhanden sind.
Gerne stehe ich Ihnen weiterhin, auch im Rahmen der kostenfreien Nachfrage, zur Verfügung und hoffe bis hierher, Ihnen hilfreich geantwortet zu haben.
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