Arbeitsvertragsänderung u. - erweiterung - Frage an einen Fachanw. für Arbeitsrecht
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Sehr geehrte(r) Hilfeleistende(r),
erstmals dieses Medium nutzend hoffe ich, für meinen Geldeinsatz nicht zu viel zu verlangen. Es geht um folgendes:
Zur Vermeidung der sonst absehbaren Unternehmens-Insolvenz haben wir uns neben anderen Umstrukturierungs- und Rationalisierungsprozessen entschlossen, die Arbeitszeit der Mitarbeiter von 40 auf 42 Stunden auszudehnen und den Urlaubsanspruch von 28 auf 24 Tage zu kürzen.
Frage 1: Ist dies mit einem Nachtrag zum Angestelltenvertrag möglich, oder muß dafür eine Änderungskündigung erfolgen?
Wir hatten folgenden Vertragstext vorgesehen: "Nachtrag zum Arbeitsvertrag vom ..., zwischen ... und ... werden mit Wirkung zum ... folgende Änderungen des Arbeitsvertrages vom ... vereinbart: Änderung zu § 2 Arbeitszeit: Der Arbeitsvertrag wird in § 2.1 durch folgende Vereinbarung ersetzt: § 2.1 Die Arbeitszeit wird im gegenseitigen Einvernehmen ab dem ... von bislang 40 auf nun 42 Stunden wöchentlich erhöht. Änderung zu § 8 Erholungsurlaub:§ 8.1 Der jährliche Urlaubsanspruch wird von bislang 28 auf nun 24 Tage reduziert.Ansonsten bleibt der Arbeitsvertrag in allen Punkten unverändert bestehen. Der Vertrag wurde zweifach ausgefertigt. Jeder Vertragspartner erhält eine von beiden Vertragsparteien unterschriebene Ausfertigung."
Frage 2: Es liegen auch nur einseitig vom Arbeitnehmer unterschriebene Verträge vor. Vermutlich gilt dafür die gleiche Vorgehensweise wegen schlüssigen Verhaltens (Gehaltszahlung, etc.)? Oder kann hier "einfacher" angepasst werden?
Frage 3: Bei manchen Arbeitsverträgen hat sich der Arbeitsbereich erweitert bzw. geändert. Läßt sich dies mit einer einfachen Zusatzvereinbarung regeln:"Nachtrag zum Arbeitsvertrag vom ..., zwischen ... und ... werden mit Wirkung zum ... folgende Änderungen des Arbeitsvertrages vom ... vereinbart: Änderung zu § 1 Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses/Tätigkeit: Der Arbeitsvertrag wird in § 1.1 durch folgende Vereinbarung ersetzt:
Herr ... ist nun nicht mehr nur als ... angestellt, sondern zusätzlich auch als ..."?
Für Verbesserungen bzw. Korrekturen der Formulierungen wäre ich sehr dankbar.
Besten Dank für Ihre Bemühungen.
Viele Grüße
Ratsuchender
Arbeitsrecht u.
Eingrenzung vom Fragesteller
22.10.2006 | 20:58








