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Frage geschrieben am 07.11.2009 09:01:03

Arbeitsvertrag zeitarbeit

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1792
Hallo!
Ich habe mal eine Frage!
ich habe gestern einen Arbeitsvertrag unterschrieben,bei einer Zeitarbeitsfirma mit niederlassungssitz in Mönchengladbach.
tarifvertrag ist AMP.
Ich wurde mit der Entgeltgruppe 2 eingestellt,aber nach entgelttarifvertrag Ost.Ist das rechtens?die adresse von der zeitfirma ist in Magdeburg.nach welchem tarifrecht müssen die mich einstufen?
Ich wohne und arbeite in Mönchengladbach.
Bitte um kurze Info.
MfG


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 7.11.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Frage möchte ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworten:

Entscheidend für die Anwendung des Entgelttarifvertrages Ost oder West ist nach den entsprechenden AMP-Tarifverträgen der Sitz der Niederlassung, bei der Sie angestellt sind. Dies bedeutet in Ihrem Fall, dass der Entgelttarifvertrag West gilt, soweit Sie bei der Niederlassung in Mönchengladbach beschäftigt sind.

Das die Zeitarbeitsfirma Ihren Sitz in Magdeburg hat, ist daher zunächst unerheblich. Der Tarifvertrag stellt insoweit auf den Sitz der Niederlassung ab. Für Sie bedeutet dies, dass Sie nach dem Entgelttarifvertrag West zu entlohnen sind und die Einstufung nicht zutreffend ist.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft geholfen zu haben und verbleibe

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