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Frage geschrieben am 17.03.2011 14:11:07

Arbeitsvertrag gültig? kein Lohn bezahlt/ keine Anmeldung zur Sozialversicher.u

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1246
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 405 weitere Antworten zum Thema Arbeitsvertrag.
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe 2 Monate Teilzeit in einer kleinen Agentur gearbeitet.
Ein Arbeitsvertrag wurde mir 2 Wochen nach Beginn der Arbeit vom AG unterschrieben ausgehändigt. (Dez. 2010). Mündlich wurde etwas später vereinbart, dass noch Kleinigkeiten in den Vertrag aufgenommen werden würden. Da der AG im Dez. "versäumt" hatte mich anzumelden (Sozialversicherung etc.) wurde ebenfalls mündlich besprochen einen neuen Vertrag ab Januar laufen zu lassen und die gearbeiteten Stunden im Dez als Überstunden zu buchen.

Da der AG fast den gesamten Januar 2011 wegen Krankheit abwesend war, kam es 1. weder zu einem neuen Vertrag, 2. wurde ich auch weiterhin nicht angemeldet.

Nachdem ich fast den gesamten Monat Januar alleine im Büro war, hat mein AG mich am 1. Februar zum "gehen" veranlasst, auf deutsch gesagt auf sehr fiese Art "rausgeekelt". Ich habe fünf Wochen lang um schriftl. Kündigung gebeten, meine Arbeitskraft weiterhin zur Verfügung gestellt.

Erst nach fünf Wochen kam ein langer Brief, es gäbe keinen Arbeitsvertrag, ich hätte nicht zu ihrer Zufriedenheit gearbeitet etc.

Mit anderen Worten: ich habe bis heute kein Geld gesehen und sie jetzt beim Arbeitsgericht verklagt.

Meine Frage:
gibt es irgendeinen Grund,weshalb der AG behauptet, es gäbe keinen Vertrag?? Wenn mir bis heute nicht gekündigt wurde und ich dies auch nicht tue, was bedeutet das für die Monate Februar, März, April (Gerichtstermin ist Ende April)
Besten Dank für die Antwort(en)!!


Antwort geschrieben am 17.03.2011 14:19:55
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Heinz-Fangman-Str. 2, 42287 Wuppertal, Tel: 0202 76988091, Fax: 0202 76988092
Fachanwalt Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrte Fragestellerin,

Sie haben doch einen Arbeitsvertrag, nämlich den aus Dezember. Der ist ja auch nie geändert worden, wobei ich die geplante aber nicht durchgeführte Lösung, die im Dezember geleisteten Stunden als Überstunden zu deklarieren und den Vertrag erst ab Januar laufen zu lassen für problematisch halte.

Solange Sie nicht gekündigt worden und auch nicht selbst gekündigt haben und Ihre Arbeitskraft (am besten auch schriftlich per Einschreiben o.ä.) angeboten haben, steht Ihnen unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs Lohn auch für die Monate Februar, März und April zu.

Ich vermute einmal, Ihr Arbeitgeber hat schlicht kein Geld um Sie zu bezahlen und versucht Sie nun zu verschrecken. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Prozess und ggf. der nachfolgenden Zwangsvollstreckung.

Dr. Elke Scheibeler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 17.03.2011 14:46:35

Zunächst, besten dank für die schnelle Antwort.

warum halten Sie die Lösung den Vertrag ab Januar zu starten für problematisch, dies war doch notwendig, da ich nicht angemeldet wurde (Aussage meines AG) bzw. hat es Auswirkungen für mich, die Zahlung meines Lohns, dass ich nicht gemeldet wurde?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 17.03.2011 15:06:32

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich ihre Nachfrage wie folgt:

Ob und wann Sie angemeldet wurden, hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit Ihres Arbeitsvertrags und Ihre Gehaltsansprüche. Die Anmeldung müsste dann einfach nachgeholt werden.

Es war also keineswegs notwendig, den Vertrag ab Januar beginnen zu lassen, weil im Dezember keine Anmeldung erfolgte. Aber die Vertragsänderung ist ja dann nach Schilderung auch nicht mehr vereinbart worden, da Ihr Arbeitgeber im Januar so lange krank war.
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