Arbeitsvertrag - Probezeit -Streit ?.Kündigungfrist?? Arbeitsgericht
11.07.2012 23:35 |
Preis: 48,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: 48,00 € |
Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz
| in unter 2 Stunden
Arbeitsvertrag beinhaltet: §8
1.Die ersten drei/sechs Monate gelten als Probezeit
Innerhalb Probezeit.Frist 2Wochen Kündigung
beiderseitig.(hier gekürzt von mir)
2.Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses
(später)Frist 4 Wochen zu Ende des Monats.
Da meine Angestellte wegen Betrug verklagt wird,
habe ich Sie auch gekündigt.Nach 13 Tagen!
Die hat die Seite von Vertrag *Zahnärztekammer Nordrhein* aus dem Internet geladen,Diese Seite vertauscht und eine Kündigungchutzklage eingereicht mit Behauptung :ES WURDE KEINE PROBEZEIT VEREINBART.( nur Nr.2 die 4Wochen Kündigung)Unterschrift habe ich von Ihr.
Ein Verzicht auf Probezeit existiert nicht.Ist die Probezeit vereinbart?Die Vertreterin sagt nicht,weil in Vertrag Abs.1.der Klägerin das Wort drei nicht weggestichen ist..ABER DIE VEREINBARUNG IST DOCH !!AUCH IN VERTRAG!!
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 456 weitere Antworten zum Thema:
Arbeitsvertrag Probezeit Arbeitsgericht
Arbeitsvertrag Probezeit Arbeitsgericht









