Arbeitsvertrag: Arbeitgeber im Ausland / Probezeit
03.06.2012 11:23 |
Preis: 25,00 € |
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| in unter 2 Stunden
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Serkan Kirli
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Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich habe eine Frage zu einem mir vorliegenden Arbeitsvertrag. Es handelt sich bei dem AG um ein rennomiertes internationales Unternehmen, dennoch würde ich gerne einen fachlichen Rat zu zwei Themengebieten erhalten:
1. Rechtliche Beurteilung wenn AG Sitz im Ausland ist
Der Anstellungsvertag wird mit einem Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden vereinbart. Einsatzort ist eine Niederlassung in Deutschland. Für das Beschäftigungsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist das für den Einsatzort (Deutschland) zuständige Gericht.
Frage: Durch Anwendung deutschen Rechts und den deutschen Gerichtsstand sehe ich keine Unterschiede zu einer Situation in der der AG seinen Sitz in Deutschland hätte. Schließen Sie sich meiner Meinung hierzu an? Gibt es Ihrer Meinung nach Aspekte, die es in einer solchen Konstellation zu bedenken gibt?
2. Probezeit
Es wird folgendes vereinbart:
- § 1: Die ersten 6 Monate der Tätigkeit gelten als Probezeit.
- §7 (a) Während der Probezeit gilt für den AN eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats.
- 12(a)Der AG garantiert eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten, in denen der Angestellte die vereinbarte mtl. Bruttovergütung erhält. Bei vorzeitigem Ausscheiden innerhalb der ersten 12 Monate werden die restlichen Monate bis zur Erfüllung der Garantie-Laufzeit ausgezahlt.
Frage 1: Ist diese Regelung zulässig und eindeutig, dass wenn der AG während der ersten 12 Monate aus welchen Gründen auch immer das Angestelltenverhältnis löst (auch während der Probezeit), er die noch ausstehenden Vergütungen für das komplette erste Kalenderjahr an den AN auszuzahlen hat?
Frage 2: Erfolgt die Auszahlung nach dieser Klausel auch für den eher unwahrscheinlichen Fall, dass der AN das Unternehmen innerhalb des ersten Jahres von sich aus verlassen sollte?
Frage 3: §7 (a) regelt nur die Kündigungfrist seitens des AN. Ist dies üblich, oder sollte hier auch eine Frist für den AG aufgeführt werden?
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.
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