ich arbeite auf 400-Euro-Basis in einem Büro. Bei dieser Tätigkeit hst sich ein unter dem Tisch offen herumhängendes Telefonkabel (es hingen dort mehrere Kabel lose herum) in meinem Schuh (Stiefel) verfangen, was ich nicht bemerkt habe. Beim Aufstehen bin ich dann unglücklich gestürzt und auf die linke Schulter gefallen, dass diese total zertrümmert wurde und mir ein Schulter-Implantat eingesetzt werden musste. Das ganze ist ein Betriebsunfall und nach Auskunft der Ärzte wird der Arm nie wieder seine volle Funktionsfähigkeit erlangen. Kann ich Schmerzensgeld einfordern und wie sind die Erfolgsaussichten? Vielen Dank für Ihre Bemühunmgen.
Antwort geschrieben am 30.01.2011 12:44:29 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael Vogt
Payerstrasse 82, 72764 Reutlingen, Tel: 07121 128221, Fax: 07121 128223
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Insolvenzrecht
Bewertungen: 435
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gerne darf ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Erleidet ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, so ist der Arbeitgeber nach § 104 SGB VII nur dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er den Arbeitsunfall vorsätzlich herbeigeführt hat oder es sich um einen Wegeunfall handelt.
Folge dieses umfassenden Haftungsausschlusses ist, dass der Geschädigte Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, jedoch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hat.
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst hierbei insbesondere das Verletztengeld.
Kommt es infolge des Arbeitsunfalles ferner zu einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit, so kann nach § 56 Abs. 1 SGB VII ein Anspruch auf Rente bestehen. Der Arbeitsunfall muss der Unfallversicherung hierbei vom Arbeitgeber angezeigt werden, § 193 Abs. 1 SGB VII.
Auf Ihren Fall übertragen bedeutet dies, dass ein Anspruch auf Schmerzensgeld mangels entsprechendem Vorsatz nach § 104 SGB VII ausgeschlossen ist. Sie haben jedoch Ansprüche gegen die Unfallversicherung. Ist Ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund des Unfalles dauerhaft herabgesetzt, kann ein Anspruch auf Verletztenrente bestehen.
Aufgrund der erheblichen Unfallfolgen möchte ich Ihnen abschließend empfehlen, dass Sie sich unter Vorlage der Arztberichte nochmals ausführlich von einem ortsansässigen Kollegen beraten lassen.
Abschließend hoffe ich, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir Verbindung aufnehmen.
Für eine über diese Erstberatung hinausgehende Interessenvertretung steht Ihnen meine Kanzlei selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Sonntag und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Vogt
Rechtsanwalt
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