Arbeitsunfall- Schmerzensgeld/Schadensersatz/Folgeschäden
| 03.02.2012 20:02 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
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Schadensersatz
Beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
| in unter 2 Stunden
Ende letzten Jahres wurde ein Becherglas mit einer unbekannten ätzenden Substanz an meinem Arbeitsplatz abgespült.(vor meinem Arbeitsbeginn)
Bei Betreten des Arbeitsbereiches traten Augenreizen, Nasenbrennen auf.
Trotz starker Geruchsbelästigung, ging ich meiner Tätigkeit 8 Stunden in diesem Raume nach.
Im Laufe des Tages entstanden verschiedene körperliche Beschwerden. (Druckgefühl im Brustkorb, Atemnot)
Ich wurde nicht aus dem Gefahrenbereich gebracht und auch nicht informiert, um welche Substanz es sich handelte.
Am Folgetag meldete ich es vorsichtshalber der entsprechenden Sicherheitsfachkraft, da die Beschwerden nicht zurück gingen.
Erst am 2. Tag nach dem Ereignis wurde ich über die Substanz informiert und suchte ein Krankenhaus auf, in dem ich sogar ein paar Tage stationär aufgenommen wurde.
Ende vom Lied ist ein Inhalationstrauma und weiterhin noch bestehendes manifestes Asthma.
Laut Unfallbericht vom Betrieb (nicht von mir unterzeichnet), war das Gefäß nur benetzt.
(Aus aktuellem Wissensstand: Substanz darf nicht in Wohngebieten angewandt werden, nach 3 Wochen sah ich den Füllstand der Flasche, die fortan nicht mehr verwendet wurde. Dem Füllstand zu folge, scheint das Wort „benetzt" eher fragwürdig.)
Aktuell wurde ich als arbeitsfähig erklärt, wurde in eine zweite Therapie Stufe eingeteilt, nehme Medikamente ein und habe bei Belastung erhebliche Schwierigkeiten bezogen auf das Atmen und allgemeine Empfinden.
Sowohl Ärzte auch als die BG selber sind etwas überfragt in dem Falle, dass es zu solch Auswirkungen gekommen ist.
Betrieb ist in keiner Gewerkschaft.
Eine weitere Person, die auch anschließend im gleichen Raum arbeitete, ist davon betroffen und hat ähnliche Folgeschäden.
Ich habe mir bereits gewissen Rat eingeholt jedoch noch einige Ungereimtheiten.
Nach Informationen der BG werden nun Gutachter vorgeschlagen von denen ich mir einen aussuchen kann, um erstens die Therapie fortzusetzen und zweitens festzustellen ob irgendwelche Rentenansprüche bestehen.
Ich weiß derzeit nun absolut gar nicht, wie ich vorgehen kann bzw. was man machen könnte.
Meine Fragen:
1.Muss man eine Strafanzeige machen? (In diesem Falle Körperverletzung; 3 Monatsfrist ist noch nicht um, allerdings bald erreicht)
Welchen Nutzen hätte sie? (Dass es mein Arbeitsverhältnis tangiert, dessen bin ich mir bewusst)
2. Habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld?
Wenn ja, wie ist das Vorgehen?
Welche Fristen gibt es hier?
Eventuelle Erfolgsaussichten?
Von wem wird es angefordert BG oder Arbeitgeber? Ist dafür die Strafanzeige notwendig, vorteilhaft bzw. entsteht ein Nachteil wenn diese nicht erfolgt?
3.Ich bekam die Information, dass man kein Schmerzensgeld einklagen kann, da es ein Arbeitsunfall ist und somit über die BG läuft.
In wie weit ist das der Fall?
Die BG selber sagt, sie zahlt lediglich Ausgleichszahlungen, bei Feststellung auf Anspruch. Was sind das für Ausgleichszahlungen? Sind das die Rentenzahlungen?
4.Prüfung auf Rentenansprüche läuft an.
Ist das das besagte Schmerzensgeld?
Wird dieser Rentenanspruch rückwirkend gezahlt?
Was wenn keine Rentenansprüche bestehen, ich dennoch erhebliche Einschränkungen in meiner Freizeit bzw. meiner beruflichen Tätigkeit hatte und immer noch habe?
Wer kommt wie für den Schaden auf?
Habe ich irgendwelche anderen Ansprüche, die ich geltend machen kann? Wenn ja wo und wie?
Oder muss ich mit all meinen Einschränkungen fortan unentschädigt leben?
P.s. ich bin derzeit nicht daran interessiert zu wissen welche Paragraphen greifen.
Bitte geben Sie mir eine Empfehlung bezüglich der Weiterverfolgung (Strafanzeige, Schmerzensgeld)
Da mir nicht bewusst ist, in wie weit die Strafanzeige mit der Schmerzensgeldforderung zusammenhängt, ist beides zusammen gestellt. Falls dies unabhängig gestellt werden muss bitte ich um einen Hinweis danke!
Mit bestem Dank im Voraus!









