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Frage geschrieben am 30.12.2011 21:51:09

Arbeitsunfähigkeit durch mdk aufgehoben

Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 848

Text:
Hallo
Bin seit dem 14.06.2001 wegen bandscheibe und Knieathrose krankgeschrieben. Am 16.12.2011 kam noch eine Nebennierenschwäche dazu.Zahlschein am 16.12. ausgefüllt und wiederbestellt zum 02.01.2012.
Von meiner BKK BIG direkt gesund bekam ich am 24.12.2011 einen netten Brief laut sozialmedizinische Begutachtung (haben mich nicht gesehen)endet die AU zum 26.12.2011 und ich soll das Arbeitsamt aufsuchen.
Am 25.12.2011 bin ich in die Notfallpraxis (neuer Arzt also)und eine Trigeminusneuralgie ist diagnostiziert worden und eine gelbe AU Bescheinigung ausgestellt worden bis 02.01.2012.
Ich jhabe heute auch fristwahrend ein Widerspruch bei der KK eingereicht und um Übersendung des MDK Gutachtens gebeten. Auch vorsorglich auf die Neuerkrankung hingewiesen und das mir ein Besuch beim Arbeitsamt nicht möglich ist. Postwenden kam ein Anruf den mein Sohn entgegennahm ob ich den Brief über die Gesundmeldung nicht erhalten hätte.
Kann die KK mir jetzt trotz der Neuerkrankung die Krankengeldzahlung verweigern?? Und was kann ich noch machen oder weilcher Anwalt kann mir helfen?? Habe 50 % Schwerbinderung seit Jahren.


Antwort geschrieben am 31.12.2011 09:38:38
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69, 40213 Düsseldorf, Tel: 0211/133981, Fax: 0211/324021
Eherecht, Mietrecht, Sozialrecht, Medizinrecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrte Ratsuchende,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:

Es ist üblich, dass der MDK eine Entscheidung nur anhand der Aktenlage, d.h. Unterlagen trifft. Das "Gutachten" an sich können Sie nicht anfechten, wohl aber den Bescheid der Krankenkasse. Sollte tatsächlich eine sozialgerichtliche Klärung notwendig sein, so würde dort jedoch aller Voraussicht nach ein unabhängiges Sachverständigengutachten eingeholt werden. Ihrer Darstellung entnehme ich, dass die Erkrankung vom 16.12.2011 zu der bisherigen Erkrankung hinzu kommt.

Ich würde Sie bitten, mir per Mail (ramameghani@gmx.de) oder per Fax den Bescheid der Krankenkasse sowie Ihren Widerspruch kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Sodann erhalten Sie im Rahmen der Nachfragefunktion weitere Informationen meinerseits. Gerne kann sodann auch eine Vertretung übernommen werden.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für 2012,

RA J.Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
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