Letzte Woche fing ich Di-Mi an krank zu werden. Habe mich dann Do und Fr krank gemeldet. Ginge fest davon aus, das ich Montag wieder arbeiten gehe. Aber ich hab mitlerweile richtig hohes Fieber usw. Und werde mit Sicherheit Montag nicht arbeiten können.
Das ist die Ausgangslage.
Hier steht was für mich (öffl Dienst) gilt:
Zitat:
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, ist eine ärztliche Bescheinigung spätestens an dem darauf folgenden allgemeinen Arbeitstag der Dienststelle vorzulegen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, besteht die Verpflichtung, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
D.h. bedeutet für mich:
Das wenn ich Montag zum Arzt gehe - eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für nächste Woche Mo-Mi bekomme, und dies dann abgebe, dass dann alles korrekt ist? (Ohne eine AU für die jetztige Woche, den Do/Fr zu bekommen - denn Ärzte geben nicht Rückwirkend soviele Tage eine Krankschreibung)
Ist es so korrekt? Oder brauche ich für Do und Fr auch ne Krankschreibung? Machen Ärzte doch eigentlich nicht?
Antwort geschrieben am 29.01.2011 16:09:41 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Marcus Bade
Hogenestweg 17a, 12353 Berlin, Tel: (030) 850 750 64, Fax: (030) 850 750 65
Strafrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 163
Hogenestweg 17a, 12353 Berlin, Tel: (030) 850 750 64, Fax: (030) 850 750 65
Strafrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 163
Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten.
Die für Sie geltende Regelung, die Sie zitieren entspricht inhaltlich dem § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz.
Sie haben recht damit, dass Ärzte in der Regel auch keine rückwirkende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen (zumindest nicht für mehr als einen Tag).
Dies entspricht so auch den Richtlinien der Bundesärztekamer.
Im Grundsatz ist es also so, dass Sie für die ersten drei Tage Ihrer Krankheit keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchen.
Wie Sie schon richtig vermuten, reicht es aus, wenn Sie am Montag zum Arzt gehen und sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Montag geben lassen.
Eine Bescheinigung für Donnerstag und Freitag dieser Woche benötigen Sie nicht.
Sie müssen dann nur, wenn Sie bis einschließlich Mittwoch krankgeschrieben sind und dann doch noch länger krank sein sollten, unverzüglich eine Folgebescheinigung nachreichen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Bade
Rechtsanwalt
Marcus Bade
Hogenestweg 17a
12353 Berlin
Tel: 030 85075064
Fax: 030 85075065
rechtsanwalt(at)ra-bade.de
http://www.ra-bade.de
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Bade direkt

