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Arbeitsrecht - fristlose Kündigung


| 08.08.2012 17:25 |
Preis: 50,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Peter Dratwa


| in unter 2 Stunden

Meiner Kollegin, die im Juni ausgeschieden ist, habe ich das alte Mobil Telefon geschickt und sie gebeten, das wieder zurück zu schicken. Dies ist auch geschehen. Per Dankesemail an mich wurde der Fall intern bekannt - eine Gespräch vom GF und Augenzeuge wurde mit mir geführt. Dort habe ich die Situation nicht verneint. Daraufhin gab es eine fristlose Kündigung.
Ich bin alleinerziehend und werde nun vom Arbeitsamt gesperrt. Habe ich mit einer Kündigungsschutzklage eine Chance?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1521 weitere Antworten zum Thema:
Fristlose Kündigung Arbeitsrecht
08.08.2012 | 18:02

Antwort

von

Rechtsanwalt Peter Dratwa
250 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach § 626 Abs. 1 BGB kann ein Arbeitsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile, dem Kündigenden eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen.

Inwieweit der Grund für eine fristlose Kündigung in Zusammenhang mit dem alten Mobiltelefon für Ihre Arbeitgeber gegeben ist, erschließt sich mir anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalt nicht.

Ich bitte Sie im Rahmen der Nachfrage insoweit den Grund, warum man Ihnen fristlos gekündigt hat, näher darzulegen. Im Anschluss daran werde ich mich konkret zu Ihrer Fragestellung, ob eine Klage vor dem Arbeitsgericht Sinn macht, äußern. An dieser Stelle weise ich allerdings rein vorsorglich schon einmal daraufhin, dass die Frist zur Einreichung der Klage drei Wochen ab Zustellung der Kündigung beträgt.

Mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa
Rechtsanwalt


Nachfrage vom Fragesteller 08.08.2012 | 18:23

Sehr geehrter Herr Dratwa,

vielen dank für Ihre Beantwortung. Mir wurde gesagt das das "Diebstahl" ist und das das ein Vertrauensbruch wäre und eigentlich müsste ich angezeigt werden. Von der Anzeige würden Sie aber absehen. Mir geht es ja um die Sperre beim Arbeitsamt. Habe ich eine chanche mit der kündigungsklage eine Sperre beim Arbeitsamt zu verhindern?

Vielen Dank und

freundliche Grüße

virginia Tigges

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 08.08.2012 | 18:44

Sehr geehrte Fragestellerin,

wenn im Zusammenhang mit dem Mobiltelefon ein Diebstahl gegeben ist, dann besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit der fristlosen Kündigung. Jedoch müsste die Frage, ob ein Diebstahl tatsächlich erfolgte, geklärt werden.

Ich biete Ihnen an, mich telefonisch ohne weitere Kosten zu kontaktieren und zwar unter 0211 35590816. Telefonisch lässt sich die Sache sicher klären, ob Sie eine Chance vor dem Arbeitsgericht haben oder nicht.

Mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2012-08-09 | 10:58


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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-08-09
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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Peter Dratwa
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