Arbeitsrecht fristlose Kündigung bei Ankündigung der Erkrankung des Arbeitnehmers
| 20.01.2011 09:18 |
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Arbeitsrecht
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Guten Tag,
witterungsbedingt haben wir unseren Arbeitnehmer zum 28.02.2011 fristgerecht (6 Wochen zum Monatsende) schriftlich am 17.01.2011 gekündigt. Die Annahme der Kündigung wurde vom Arbeitnehmer auf der Kündigung bestätigt. Am 18.01.2011 kam der Arbeitnehmer nach der Arbeit in die Firma, gab alle Schlüssel (Werkstatt, Tankkarte, etc.) ab und sagte zu den anderen Arbeitnehmern: Tschüss, ich komme nicht wieder. Dies kann durch die Aussage der anderen Arbeitnehmer bestätigt werden. Am 19.01.2011 erschien der Arbeitnehmer dann nicht zur Arbeit und meldete sich auch nicht ab. Unser Versuch, den Arbeitnehmer telefonisch zu erreichen blieb ergebnislos, da dieser sein Handy ausgeschaltet hatte (es lief nur die Mailbox). Am selben Nachmittag, dem 19.01.2011 erschien der Arbeitnehmer dann doch gegen 16:00 Uhr in der Firma, überreichte die für die Agentur für Arbeit ausfüllende Arbeitsbescheinigung, sowie eine Krankmeldung vom 19.01.2011 (1. Tag des Fehlens) bis Freitag, den 28.02.2011 (sofort für rd. 1,5 Wochen). Auf unsere Rückfrage, was der Grund für die Erkrankung sei, antwortete der Arbeitnehmer lapidar: Ihr wißt doch, mein Tennisarm (er ist Montagearbeiter), das muss ich jetzt mal auskurieren. Sichtbar war jedoch keine Einschränkung, weder an ihm selbst, noch am Arm, zu erkennen. Fragen: a. Rechtfertigt die Ankündigung der Erkrankung (ich komme nicht wieder) zur fristlosen Kündigung? Wenn ja, würden wir diese gerne aussprechen (abgemahnt wurde der AN zuvor nur mündlich, da seine Arbeitseinstellung schon teilweise zuvor zu wünschen übrig ließ. Dies kann durch beide Geschäftsführer bestätigt werden). Was müsste dann in dieser Kündigung stehen? b. Falls wir die fristlose Kündigung nicht aussprechen könnten (was wir aber gerne möchten), könnte man den AN zu einem Vertrauensarzt schicken? Vielen Dank für Ihre Info. Mit freundlichem Gruß Oliver Löw
Trifft nicht Ihr Problem?
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