Arbeitsrecht: Unklarheiten der Kündigung
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Felix M. Safadi
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte/r Anwalt/Anwältin,
Anfang des Monats kündigte mir mein AG das Arbeitsverhältnis (KF 2 Wochen). Die noch ausstehende Arbeitszeit, sollte ich von zu hause ableisten. Er legte mir keine schriftliche Kündigung vor, die ich somit auch nicht quittieren konnte. Nach zwei Wochen (am 15.03.), wurde ich mir dessen bewusst und machte ihn darauf aufmerksam indem ich ihm schriftlich weiterhin meine Arbeitskraft anbot.
Der AG war nicht erfreut, da er mich nun noch weiterhin auszahlen muss. Er sendete mir umgehend eine Kündigung per Einschreiben (mit Unterschrift). Diese erreichte mich am 22.03. Ich quittierte den Erhalt bei der Post.
In dem Umschlag befand sich die Kündigung, die er mir angeblich schon am 01.03. vorgelegt haben will und eine zusätzliche Bestätigung des Erhalts der Kündigung (offenes Datum beim Kündigungserhalt).
Das Schreiben (datiert auf den 01.03.) lautet:
… leider müssen wir den oben genannten Arbeitsvertrag noch während der Probezeit kündigen. Somit endet das AV nach § 622 BGB mit einer Frist von 2 Wochen zum 15. März. Nur rein vorsorglich sprechen wir die Kündigung zusätzlich zum nächsten möglichen Termin aus.
Frage: Habe ich nicht bereits durch den Erhalt des Einschreibens quittiert, dass mich die Kündigung nun erreicht hat? Soll ich dem AG noch zusätzlich den Erhalt mit seinem Vordruck quittieren? Da kein Datum in der Bestätigung der Kündigung angegeben ist, würde ich den 22.03. als Datum eintragen. Ist das richtig?
Stutzig macht mich das Kündigungsschreiben, da es unterstellt, ich hätte die Kündigung bereits Anfang des Monats gesehen/erhalten. Besonders der letzte Satz ("Nur rein vorsorglich …") mach mich misstrauisch. Quittiere ich in diesem Fall nicht, dass die Kündigung bereits zum 01.02. rechtskräftig war und zum 15.03. beendet wurde und nicht am 5. April (Tag des Erhalts der Kündigung plus 14 Tage), wie es unter den jetzigen Umständen der Fall ist. Zudem habe ich noch Urlaubsanspruch, von dem ist in der Kündigung nicht die Rede. Müsste er mir zusätzlich nicht noch den Anspruch auf meinen Urlaub in der Kündigung erwähnen (es stehen zusätzlich noch 8 Urlaubstage aus). Wie kann ich verhindern, dass er mir meinen Urlaubsanspruch unterschlägt?
Wie also verhalte ich mich jetzt?
Vielen Dank für Ihre Auskunft!
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