Arbeitsrecht - Kündigungsklausel unwirksam - was nun?
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
ich möchte mich als AN flexibel auf dem Arbeitsmarkt präsentieren. Denn ich muß eine neue Anstellung suchen.
Dem steht jedoch - scheinbar - mein aktueller Arbeitsvertrag entgegen. Vor meiner Frage zunächst die Fakten:
Die Kündigungsklausel lautet:
"Nach Ablauf der Probezeit [definiert als Zeitraum von 6 Monaten] kann dieser Vertrag von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende jedes Vierteljahres gekündigt werden."
Der Text des BGB ist mir bekannt; Wortlautzitate sind für eine Auskunft also nicht erforderlich.
Das KSchG greift für mein aktuelles Beschäftigungsverhältnis nicht.
Der Arbeitsvertrag wurde im Dezember 2007 geschlossen. Ich bearbeite Projekte. Ein Tarifvertrag gilt nicht. Es gibt im Unternehmen keine Betriebsvereinbarung und keinen Betriebsrat. Die Kündigungsklausel fand wahrscheinlich bei zwei weiteren Verträgen (für Abteilungsleiter und Sekretärin) Verwendung.
Schließlich findet sich im Vertragstext unter "Vertragsänderungen" noch folgende Klausel:
"Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung unter Ausfüllung von Lücken tritt eine angemessene Regelung, die der gesetzlichen Bestimmung entspricht und dem Parteiwillen am nächsten kommt."
Nun verstößt diese Kündigungsklausel gegen § 622 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 bis 7 BGB.
Ich habe bei diesem Arbeitgeber 4,5 Jahre gearbeitet, falle selbst also unter die Nr. 1 der o.g. BGB-Vorschrift. Von Gesetzes wegen also bloß einen Monat Kündigungsfrist; zum Monatsende oder auch zum 15. eines Monats.
Hier nun meine Frage: Hat diese Klausel, so wie sie im Vertrag steht, für mein aktuelles Arbeitsverhältnis Gültigkeit? Was gilt nun?
3 Monate zum Vierteljahresende... das ist mir jetzt zu unflexibel... und ein Aufhebungsvertrag machte sich im späteren Arbeitszeugnis gar nicht gut. Gelinde gesagt.
Habe leider keine Zeit zum Anwalt zu laufen. Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Beratung,
ich freue mich auf Ihre Auskunft.
Arbeitsrecht nun?









