Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 12 weitere Antworten zum Thema kündigen?.
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Zur Info, ich bin ein Langzeitstudent (leider) und arbeite bereits seit 14 Jahren in der gleichen Firma, dort wurde ich bisher als günstige Arbeitskraft gesehen, die alles kann, dabei hatte ich immer einen geringeren Stundenlohn als die Festmitarbeiter, zudem habe ich bis vor einem Jahr keinen Urlaub, Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld bekommen, zudem habe ich nie die Leistungszulagen bekommen, die die Festangestellten hatten.
Nun wurde unsere Niederlassung eine neue Sachbearbeiterin für die Lohnbuchhaltung zugeteilt, der plötzlich auffiel, dass ich schon länger Sozialversicherungspflichtig bin, somit fordert meine Krankenkasse die Sozialbeiträge für die letzten vier Jahre von mir und meinem Arbeitgeber. Für mich stellt das kein Problem dar, da ich immer meine freiwillige Krankenversicherung bezahlt habe, und nach der Neuberechnung für die letzten vier Jahre sogar noch was raus bekomme. Mein Arbeitgeber (eine weltweite Spedition) muss dagegen einen Betrag von ca. 6500 Euro nachbezahlen.
Meine Frage nun, mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen? Kann man mich einfach kündigen, oder gelte ich als fest angestellt (einen schriftlichen Arbeitsvertrag habe ich nicht). Kann ich damit rechnen, dass ich bald arbeitslos bin oder "muss" mich die Firma weiter beschäftigen?
Der Personalleiter sagte mir telefonisch, das er nicht weiß, ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist und er will mal schauen, was er tun kann.
Danke für Ihre Hilfe!
Antwort geschrieben am 06.04.2011 14:09:41 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jochen Bauer
Sanderstraße 4a, 97070 Würzburg, Tel: 0931/26082760, Fax: 0931/26082770
Arbeitsrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 37
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aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:
Zwar ist zu Ihrer eigenen Sicherheit immer auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu drängen; ein solcher schriftlicher Vertrag ist jedoch keine Voraussetzung für die Begründung eines tatsächlichen Arbeitsverhältnisses. Da Sie bereits seit 14 Jahren für diese Firma arbeiten, können Sie sicher auch ohne schriftlichen Vertrag nachweisen, daß Sie gearbeitet haben und wieviel Sie dabei verdient haben.
Somit besteht ein Arbeitsverhältnis. Da Sie bei einem großen Betrieb arbeiten, der sicherlich mehr als 10 Arbeitnehmer hat, gilt für Sie auch das Kündigungsschutzgesetz. Eine Kündigung „einfach so" kann also keinesfalls erfolgen. Es muß ein Kündigungsgrund vorliegen. Ein solcher Kündigungsgrund kann in Ihrer Person liegen, in Ihrem Verhalten oder aber auf Grund des Betriebes eintreten. Geben Sie selbst keinen Anlaß zur Kündigung – Fehlverhalten, langdauernde Krankheit, die zu betrieblichen Problemen führt -, dann bleibt nur noch eine betriebsbedingte Kündigung übrig. Eine solche kommt in Betracht, wenn dem Betrieb das Aufrechterhalten des Arbeitsverhältnisses aus betrieblichen, z.B. finanziellen Gründen nicht mehr zumutbar ist. Auch hiervon ist nach Ihrer Schilderung nicht auszugehen.
Allein die Tatsache, daß Sie nun doch durch den Mehrverdienst Sozialabgaben leisten müssen (und Ihr Arbeitgeber damit auch), rechtfertigt meines Erachtens keine (betriebsbedingte) Kündigung. Zudem wäre in einem solchen Fall vorrangig an eine Änderungskündigung zu denken, in der Ihnen das ursprünglich gewollte Arbeitsverhältnis mit dem geringeren Lohn angeboten werden muß.
Meines Erachtens müssen Sie sich daher momentan keine Sorgen um Ihre Stelle machen.
Sollte dennoch eine Kündigung erfolgen, so müssen Sie sich hiergegen innerhalb von 3 Wochen mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht wehren. Spätere Einwendungen gegen die Kündigung sind verfristet und damit vergeblich.
Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Bauer
(Rechtsanwalt)
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