Arbeitsrecht / Aufhebungsvertrag / Resturlaub
05.06.2012 22:52 |
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Arbeitsrecht
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Rechtsanwalt Jan Wilking
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AN kündigt am 31.05.2012 zum 15.07.2012. Ich (AG) widerspreche dieser Kündigung schriftlich, da nicht fristgerecht. Im Arbeitsvertrag wurden die verlängerten Kündigungsfristen lt § 622 Abs 2 BGB für b e i d e Seiten vereinbart. AN ist über 5 Jahre im Unternehmen - Kündigungsfrist somit 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats (korrekt wäre der 31.07.2012 gewesen).
Arbeitsverhältnis soll nun dennoch mit einem Aufhebungsvertrag zum 15.07.2012 beendet werden.
Im AV ist der Urlaub wörtlich geregelt:
"Der Urlaubsanspruch richtet sich grundsätzlich nach dem Bundesurlaubsgesetz. Mit dem AN werden zur Zeit 30 Arbeitstage als Urlaub vereinbart"
Der AN hat vom 01.01.2012 bis 30.06.2012 bereits 20 Urlaubstage genommen.
Fragen:
1.) Mir ist bewusst, daß bei einer Kündigung in der 2. Jahreshälfte bereits der Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub entsteht. Unklar ist mir jedoch ob das BUrlG mit 20 Tagen (5 Tage Woche) oder die Vereinbarung lt. AV mit 30 Tagen gelten?
2.) Kann in diesem Fall im Aufhebungsvertrag wirksam geregelt werden, daß der Jahresurlaub bereits genommen wurde etwa so:
"Beide Parteien stimmen überein, daß der Jahresurlaub 2012 in natura gewährt wurde"
Trifft nicht Ihr Problem?
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