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Frage geschrieben am 21.01.2011 21:37:54

Arbeitsrecht - Kündigung aus betrieblichen Gründen

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 997
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1441 weitere Antworten zum Thema Kündigung.
Ich habe meine Lehrausbildung (Reno)vorzeitig beendet und früher ausgelernt. Durch eine Bewerbung hatte ich ein Angebot von einem Arbeitgeber (AG/Kanzlei). Von diesem AG gab es eine schriftliche Zusage zur Anstellung mit Anfangstermin (Mail vorhanden). Jetzt, eine Woche vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages, hat der neue AG die Zusage aus "betriebsbedingten Gründen" zurückgezogen. Ist dies rechtens, was kann ich machen?


Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

Ihre Anfrage möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworten:

Rechte aus der Zusage der AG könnten Sie nur dann geltend machen, wenn aufgrund dieser Zusage bereits ein (mündlicher oder konkludent geschlossener) Arbeitsvertrag zustande gekommen ist.

Dazu wäre neben dem Angebot des AG auf Abschluß des Arbeitsvertrages die Annahme dieses Angebotes durch Sie erforderlich. Die Frage ist also, ob Sie auf die Zusage ( Angebot ) nochmals reagiert und diese damit bestätigt haben. Ausserdem wäre erforderlich, dass Sie sich über die wesentlichen Vertragsmodalitäten ( Beginn, Arbeitszeiten,Vergütung, Tätigkeitsbereich ) einig waren.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie sich auf einen bestehenden Arbeitsvertrag berufen. Für eine Kündigung (die auch schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen werden kann ) wäre dann seitens des AG die Schriftform und zudem die Kündigungsfrist einzuhalten.

Sofern die Voraussetzungen für einen Arbeitsvertrag nicht gegeben sind, so können Sie aus der Umkehr des AG bedauerlicherweise keine Rechte herleiten.

Ich hoffe, Ihre Frage damit im Rahmen dieser Erstberatungsplattform zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünsche noch einen angenehmen Abend.


Mit freundlichem Gruß

S.Steidel
Rechtsanwalt

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