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Arbeitslosengeld nach Aussteuerung durch die Krankenkasse


| 23.04.2012 13:29 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dörthe Kiesewetter


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 62 Jahre alt und benötige dringend Klarstellung bzw Beratung in folgender Angelegenheit . . .

Am 01.07.2010 wurde ich arbeitslos und hatte nach Bescheid der Arbeitsagentur einen Anspruch auf insgesamt 15 Monate Arbeitslosengeld. Mitte Okt. 2010 erkrankte ich plötzlich an der Lendenwirbelsäule und bin auch seit dieser Zeit durchgängig wegen dieser Erkrankung in Behandlung und arbeitsunfähig geschrieben.

Nachdem meine Beschwerden, trotz zunächst eingeleiteter konservativer Therapie (Schmerzmittel und Krankengymnastik), immer mehr stärker wurden und starke Athrose festgestellt wurde, erfolgte im Febr. 2011 die erste OP im LWS Bereich (Spinalkalstenose). Die anschließende Reha verlief zunächst gut, jedoch im April 2011 hatte ich wieder derart starke Schmerzen (bis zur Bewegungsunfähigkeit) das nach eingehender Untersuchung eine weitere OP am Wirbelkanal für Mitte Mai festgesetzt wurde.

Die anschließende Reha verlief ingesamt nicht so problemlos aber im Entlassungsbericht wurde, leider sehr geschönt darauf hingewiesen, das ich evtl. meine frühere Arbeit nicht mehr ausführen könnte.

Seit dieser Reha kamen ich dann zusätzliche Probleme mit der Halswirbelsäule und Ausfallerscheinungen am rechten Arm dazu. Eine MRT-Untersuchung ergab 2 kritische Bandscheibenvorfälle an der HWS, eine HWS-OP wurde daraufhin im Sept. 2011 durchgeführt (2 Implantate mußten eingesetzt werden).
Eine Reha war nach dieser OP nicht vorgesehen nur Massagen und Krankengymnastik.

Ab Novemeber 2011 meldete sich mein LWS Bereich wieder stärker, so das dann im Januar 2012 nach erneuter,eingehender Untersuchung und CT-Aufnahmen des gesamten Bereichs, eine weitere OP zur Aufweitung des Wirbelkanals empfohlen wurde. Diese OP erfolgte am 13.Februar 2012.

Nach den Erfahrungen mit den beiden vergangenen Rehas und den Nachwirkungen habe ich nach der lezten OP auf eine erneute Reha verzichtet und ganz normale Krankengymnastik bekommen, zusätzlich bin ich in Behandlung bei einem Facharzt für Psychologie und erhalte entspr. Medikamente von dort.
Bisher geht es mir recht gut, bestimmt auch weil ich aus Erfahrung vorsichtig geworden bin.

Nun werde ich nach diesem Ablauf mit dem heutigen Tag bei der Techniker Krankenkasse ausgesteuert und habe mich daher letzte Woch bei der Arbeitsagentur gemeldet um weiter ALG zu erhalten (mir stehen ja noch 12 Monate zu).

Der Besuch endete für mich mit einem Schock!
Obwohl ich zur Zeit noch AU geschrieben bin wurde mir mit Terminvorgabe zum 27.04.2012 ein Fragebogen für den "Ärztlichen Dienst der Arb. Agentur" übergeben. Diese Ärzte sollen sich dann ggf. bei meinen behandelnden Ärzten die notwendigen Informationen einholen können, dafür muß ich alle von der ärztl. Schweigepflicht entbinden.
Zusätzlich erwartet man von mir, das ich bis spät. zum 07.Mai 2012 einen Rentenantrag auf Erwerbsminderung stelle.
Wann ich nun erstmalig ALG erhalte ist völlig offen.
Ich bin schon mit dem Fragebogen ziemlich überfordert, zumal meine letzte Behandlung noch nicht abgeschlossen ist und damit auch kein Abschlußbericht/Gutachten vorliegt. Ob es die letzte Behandlung war, wird sich auch noch zeigen???
Vor allem möchte ich jetzt keinen Fehler machen, daher benötige ich eine richtige Beratung dafür.
Mein Plan war, unabhängig vom Ausgang und weiteren Verlauf meiner Krankheit, ab 01.05.2013 in der vorzeitigen Altersruhestand (mit Abschlag 8,2%) zu gehen.
Mein Antrag auf Behinderung beim Versorgungsamt läuft noch. Bisher hatte ich 40% erhalten aber der Widerspruch läuft noch (hierbei habe ich Unterstützung durch den VdK).
Für eine kurzfristige Antwort, ggf. auch mit einer Empfehlung über das weiter Vorgehen wäre ich sehr dankbar.
Ist das Vorgehen der Arbeitsagentur korrekt oder verfolgt man damit evtl. das Interesse möglichst nicht zu zahlen?

Herzlichen Dank für Ihre Mühe
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 13 weitere Antworten zum Thema:
Arbeitslosengeld Krankenkasse
23.04.2012 | 14:55

Antwort

von

Rechtsanwältin Dörthe Kiesewetter
11 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworten möchte:

Da Sie aus dem Krankengeldbezug „ausgesteuert" wurden, prüft die Agentur für Arbeit nunmehr, ob Ihnen Arbeitslosengeld nach § 145 SGB IIIMinderung der Leistungsfähigkeit">125 SGB III a.F.), der sog. „Nahtlosigkeitsregelung" zusteht.

Da Sie weiterhin arbeitsunfähig erkrankt sind, würde Ihnen im Grunde kein Arbeitslosengeld I zustehen, da Sie nicht „verfügbar" sind; § 138 SGB III119 SGB III a.F.) bestimmt insoweit, dass Sie den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen müssen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Da Sie aufgrund Krankheit nicht arbeiten können, tun Sie dies eben nicht.

Die Sonderregelung des § 145 SGB III soll verhindern, dass ein Arbeitsloser in Auswirkung des gegliederten Sozialleistungssystems wegen einer mehr als sechsmonatigen Leistungsminderung weder Arbeitslosengeld noch Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhält. Solange der Rentenversicherungsträger eine Erwerbsminderung nicht festgestellt hat, fingiert das Gesetz deshalb gesundheitliches Leistungsvermögen des Arbeitslosen. Die Nahtlosigkeitsregelung endet mit der Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit durch den Rentenversicherungsträger.

Die Anwendung des § 145 SGB III setzt indes voraus, dass die Arbeitsagentur sich selbst ein Bild über Ihre Leistungsfähigkeit macht. Daher werden Sie durch den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit begutachtet und es werden die bereits erhobenen medizinischen Daten Ihrer behandelnden Ärzte ausgewertet. Wenn die Agentur für Arbeit feststellt, dass Sie voraussichtlich mehr als sechs Monate leistungsgemindert sind und weniger als 15 Stunden in der Woche arbeiten können, erhalten Sie Arbeitslosengeld nach der „Nahtlosigkeitsregelung". Aufgrund der von Ihnen geschilderten Krankheitsbilder, gehe ich davon aus, dass die Agentur für Arbeit zu diesem Schluss kommen wird.

Gemäß § 145 Abs. 2 SGB III verpflichtet das Gesetz die Agentur für Arbeit dazu, die leistungsgeminderte Person unverzüglich aufzufordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen der medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen.

Das Vorgehen der Arbeitsagentur ist in Ihrem Fall daher nicht zu beanstanden, sondern entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Ich rate Ihnen, sich bei dem Ausfüllen des Fragebogens helfen zu lassen, ggf. kann der VdK Ihnen hier Unterstützung bieten. Auch sollten Sie, wenn Sie durch den ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur untersucht werden, nicht „zu tapfer" sein, sondern Sie sollten Ihre Beschwerden eindringlich schildern.

Sobald Ihnen eine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt wird, endet die Zahlung des Arbeitslosengeldes.

Insgesamt sollten Sie nicht davon ausgehen, dass die Arbeitsagentur bezweckt, Ihnen die Leistungen, die Ihnen kraft Gesetzes zustehen, zu verwehren. Sollten sich die Zahlungen tatsächlich, aus welchen Gründen auch immer, verzögern und es bestünde die Gefahr, dass Ihr Lebensunterhalt nicht gewährleistet ist, kann die Arbeitsagentur auch vorläufig bewilligen oder einen Vorschuss zahlen.

Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen. An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass diese Internetplattform eine eingehende, rechtliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr der ersten rechtlichen Orientierung dienen soll.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Dörthe Kiesewetter
Drewelow & Ziegler - Rechtsanwälte
Am Kabutzenhof 22
18057 Rostock

Tel.: 0381 / 252 969 50
Fax.: 0381 / 252 969 71
Mail.: kiesewetter@mv-recht.de
Web.: www.mv-recht.de

Nachfrage vom Fragesteller 23.04.2012 | 15:43

Herzlichen Dank für Ihre umfangreiche und erklärende Auskunft. Ich denke das hilft mir doch erheblich weiter, eine letzte Frage hätte ich dazu noch . . .

das ganze Prozedere muß ich ja nun erfüllen bzw leisten, obwohl ich noch krank bin und z.Zt. noch starke psych. Probleme habe. Kann ich Hilfestellung oder Unterstützung bekommen und von wem? Die Arbeitsagentur hat meine Frage nach Hilfestellung klar abgewiesen.
Danke für Ihre Mühe

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 23.04.2012 | 16:05

Sehr geehrter Ratsuchender,

ich denke, dass auch in diesem Fall der VdK der richtige Ansprechpartner sein sollte. Ggf. kann auch Ihr Psychotherapeut (sollten Sie bereits in psychotherapeutischer Behandlung sein) Ihnen unterstützend zur Seite stehen. Die Arbeitsagentur kann Ihnen zwar tatsächlich nicht konkret behilflich sein, dafür fehlen wiederum die gesetzlichen Grundlagen. Jedoch sollte der ärztliche Dienst der Arbeitsagentur auch entsprechend geschult sein und in der Lage sein, mit Ihnen angemessen umzugehen. Wie ich bereits erwähnte, sollten Sie nicht davon ausgehen, dass die Arbeitsagentur Ihnen "etwas Böses" möchte. Das ist nämlich in aller Regel nicht der Fall.

Ich hoffe, ich konnte Ihr Anliegen abschließend klären. Ich wünsche Ihnen weiterhin gute Besserung.

Bewertung des Fragestellers 2012-04-23 | 16:00


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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-04-23
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Rechtsanwältin Dörthe Kiesewetter
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