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Kann ich als Arbeitslosengeld II-Empfängerin darauf verzichten meinen Mann auf nachehelichen Unterhalt zu verklagen ohne dass mir das Arbeitslosengeld II gestrichen wird und wenn ja, wer zahlt die bereits entstandenen Kosten (auch Fahrtkosten der Anwälte), falls ich die Klage zurück ziehe?
Weitere Informationen:
Den Prozess auf Unterhalt für die Trennungszeit habe ich gewonnen habe aber noch kein Geld von ihm bekommen.
Der Prozess für nachehelichen Unterhalt hat schon begonnen und ich bekomme dafür Prozesskostenhilfe.
Ich bin Arbeitslos gemeldet und leide unter Depressionen.
Mein Mann verdient gut.
Die Scheidung wurde eingereicht.
Wir haben keine Kinder.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 14.3.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 14.03.2005 12:56:24 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 1019
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falls Sie die Klage zurückziehen, werden Sie nach dem Gesetz die Kosten dafür tragen müssen. Dieses ist in der Zivilprozessordnung so geregelt. Es besteht zwar die Möglichkeit, dass Ihr Mann die Kosten intern übernimmt; zahlt er dann aber nicht, werden Sie die sicherlich nicht unerheblichen Kosten tragen müssen!!! Die Rücknahme ist also insoweit gesehen die schlechteste Lösung.
Das ALG II dürfte eigentlich nicht gekürzt werden, da die Unterhaltspflicht für Ehepartner vorrangig nur besteht, solange die Ehe nicht getrennt ist - Sie leben aber getrennt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 14.03.2005 13:46:08
Kann ich es so Regeln, dass er erst zahlt (die Kosten für den gerade angefangenden Prozess)und ich dann meine Klage zurückziehe?
Kann ich es so Regeln, dass er erst zahlt (die Kosten für den gerade angefangenden Prozess)und ich dann meine Klage zurückziehe?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 14.03.2005 14:04:33
Das ist möglich, wobei Sie das Geld dann auch wirlich auf dem Konto haben sollten, wenn Sie schon für den Trennungsunterhalt keine Gelder erhalten haben.
Das ist möglich, wobei Sie das Geld dann auch wirlich auf dem Konto haben sollten, wenn Sie schon für den Trennungsunterhalt keine Gelder erhalten haben.
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