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Frage geschrieben am 01.02.2011 00:21:50

Arbeitsamtbetrug, Warenkreditbetrug + Einmietbetrug

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1206
Hallo,

ich habe eine Frage.

Ich habe bereits eine Verurteilung und 7 kommende fälle

Verurteilt : Arbeitslosengeld bezogen und Angestellt gewesen.
Strafe 1800 EUR 60 Tagessätze
Raten werden bezahlt von mir.

jetzt habe ich einen EINMIETBETRUG FALL und 6 WARENKREDITBETRUG fälle.

Dieses habe ich meinem ANwalt weiter gegeben. Habe 500 EUR für bezahlt und wir warten seit 3 Monaten auf meine Akten (er hat aktensicht beantragt)

Zusammenfassung :
60 Tage habe ich . 1800 EUR Strafe bezahle ich.
Einmietbetrug + 6 Warenkreditbetrug kommen noch !
Dieses wird mein Anwalt versuchen alles mit der 1. Geldstrafe zu verknüpfen.
Ich werde ab dem 2.2.2011 Psychisch behandelt wegen meiner Kaufsucht krankheit.

Ich habe nur eine einzige frage.

WIe hoch ist die Wahrscheinlichkeit , dass ich in gefängniss kommen werde ?

Mein Anwalt kann das ncoh nciht beantworten , er sagt NEIN , er will aber die AKte sehen. Das was aber in der Akte steht habe ich auch hier im Forum geschrieben.

Wäre über eine ANtwort SEHR erfreut.

Vielen Dank


Antwort geschrieben am 01.02.2011 00:46:49
Rechtsanwalt Ahmet Aktug
Ostheimer Str. 28, 51103 Köln, Tel: 0221/94969042, Fax: 0221/94969020
Ausländerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne nehme ich zu Ihrer Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes wie folgt Stellung:


Zunächst kann ich hier nicht perse sagen, warum für die Akteneinsicht drei Monate gebraucht wird.

Weiterhin ist hier auszuführen, dass Sie nur einmal vorbestraft sind. Bei nur einer Verurteilung zur Geldstrafe würden Sie nicht ins Gefängnis kommen, es sei denn, es liegt hier ein Verbrechen in höherem Maße vor (Kapitaldelikte).

Nach ersten Erkenntnissen würden Sie,wenn Sie verurteilt werden und durch die Beweismittel als schuldig gesprochen werden, wiederum zu Geldstrafe verurteilt als Gesamtgeldstrafe, wenn Sie mehrere Taten verwirklicht haben.

Außerdem würden Sie, wenn gewisse Anhaltspunkte zugunsten von Ihnen bestehen, eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Jedoch wird es nach der Schilderung von Ihnen soweit nicht kommen. Da Sie auch eine psychische Hilfe angenommen haben, wird dies zugunsten von Ihnen bewertet, wenn die Behandlung wegen den Taten genommen wurde.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ahmet Aktug
Rechtsanwalt



Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 01.02.2011 00:53:41

Vielen Dank , ich bin erstmal beruhigt. Mir ist bewusst, dass alles was sie schrieben kiene Garantie ist. Trotzdem beruhigt mich es wenn ich sowas lese.

Ich habe über 50 Gläuber, was ist wenn nachanzeigen kommen würden ?
Oder ist das automatisch hinfällig ?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 01.02.2011 00:58:48

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne nehme ich zu Ihrer Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes wie folgt Stellung:

Nachanzeigen werden natürlich auch geahndet, jedoch muss man vom Delikt zu Delikt die Verjährungen betrachten müssen. Ihr Anwalt kann Sie zu der Sache aufklären.

Mit freundlichen Grüßen

Ahmet Aktug
Rechtsanwalt
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