Arbeitsamt / Ermessen der Sachbearbeiterin
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Sozialrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Sohn (21) hat mich gebeten, ihn zum Arbeitsamt Königs Wusterhausen zu begleiten. Er ist irgendwie gehemmt, wenn er dort seine Position vertreten soll. Meine Ex (seine Mutter) hat die Sachbearbeiterin rausgeworfen, es darf keiner mit rein, weil er volljährig ist. Er hat Koch gelernt und die Arbeitgeber sagten ihm hinter vorgehaltener Hand, dass sie ihn erst einstellen, wenn er ein halbes Jahr arbeitslos ist. Dann bekämen sie Lohnzuschüsse.. Nun soll mein Sohn in 4 Wochen 10 Bewerbungen nachweisen. Das Hessisches LSozG verlangt aber nur 8 in 6 Wochen. Des Weiteren verlangt die Sachbearbeiterin, dass er sich nur als Koch bewirbt. Das widerspricht ja wohl Art 12 GG, scheint aber heute niemanden mehr zu interessieren. Wahrscheinlich muss das GG mal wieder den Gesetzen der Mächtigen -äh Volksvertretern- angepasst werden.  .Einen Zuschuss für die Bewerbungskosten (Mappe , Bilder) liegt im Ermessen der Sachbearbeiterin, können wir also glatt vergessen
(§§ 45ff. SGB III.)
Entgegen §29 SGB bietet die Dame vom AA aber nichts an, es gibt nichts südlich von Berlin.
Er soll selbst suchen. Ist nicht mehr witzig. Er hat n Sohn (hat mich jungen Kerl zum Opa gemacht, Frechheit ! ;-)), ) und bekommt nur Stütze aus der Berechnung der Lehrlingsbezüge.
Davon kann er keine 10 vernünftigen Bewerbungen schreiben. Die angebotenen Arbeitsplätze liegen alle unter 500 Euro für Vollzeit oder weit weg und – wie gesagt- die Sachbearbeiterin will nichts vorschlagen. Da ich selbst EU-Rente beziehe kann ich ihn auch nicht sonderlich unterstützen.
Ich hoffe, 20 Euro reichen vielleicht für meine wichtigste Frage : Gibt es eine Möglichkeit, mich als Vater und rechtlichen Laien mit in die Amtsstube zu nehmen ohne dass die Dame mich rausschmeißen kann ?
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für Ihre Geduld !
Arbeitsamt









