DE Frage geschrieben am 30.07.2010 14:45:56

Betreff: Arbeitgeberstatus


Rechtsgebiet: Arbeitsrecht
Einsatz: € 50,00
Status: Beantwortet
Aufrufe: 260
Sehr geehrte Damen und Herren,
von 2005 bis Mitte 2009 war ich Heimleiter in einem Altenpflegeheim. Der Träger war ein gemeinnütziger eingetragener Verein. Dieser war gleichzeitig auch Dienstgeber für alle Mitarbeiter. Als Tarif galten die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes. Ich war schon vor Übernahme der Heimleitung in der Verwaltung mit einem ganz normalen AVR-Vertrag beschäftigt.
Zur Übernahme der Heimleitung wurde mir damals eine sogenannte Bestätigung überreicht, daß mir die Heimleitung übertragen wird. Inhalt waren auch meine Kompetenzen (bis zu welcher Höhe ich
Anschaffungen allein entscheiden konnte; Unterschriftsvollmacht für Heimverträge und Dienstverträge usw.). Dienstgeber war auch für mich der Verein.
Jetzt meine Frage: Galt ich durch meine Kompetenzen als Arbeitgeber oder nicht?

Mit freundlich Grüßen
H.K.


Antwort geschrieben am 30.07.2010 15:11:02
Rechtsanwalt Marcus Bade
Hogenestweg 17a, 12353 Berlin, Tel: (030) 850 750 64, Fax: (030) 850 750 65
Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht, Strafrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:

Eine gesetzliche Definition des Begriffs Arbeitgeber existiert im deutschen Recht nicht.

Im Allgemeinen wird als Arbeitgeber derjenige definiert, der Arbeitsleistungen von Arbeitnehmern aufgrund eines Arbeitsvertrages verlangen kann.

Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine natürliche oder um eine juristische Person (z.B. eine GmbH) handelt.

Zwar wurden Ihnen durch den Träger des Altenpflegeheims Kompetenzen eingeräumt, die denen eines Geschäftsführers entsprechen, aber auch ein Geschäftsführer ist letztlich nur Arbeitnehmer der Gesellschaft für die er die Geschäfte führt.

Insofern ist es unerheblich, wie umfangreich die Ihnen übertragenen Kompetenzen waren. Es würde nicht einmal eine Rolle spielen, wenn Sie eigenständig weitere Mitarbeiter hätten einstellen oder bereits eingestellte hätten entlassen dürfen.

Arbeitgeber für alle Angestellten des Altenpflegeheims - und damit auch für Sie selbst - war/ist der Gemeinnützige Verein, der Träger des Pflegeheims ist.

Sie haben also allenfalls Ihren Arbeitgeber vertreten, waren aber zu keinem Zeitpunkt selbst Arbeitgeber sondern auch "nur" Arbeitnehmer.

Sofern bei der Beantwortung Ihrer Frage Etwas offen geblieben ist, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschafft zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Bade

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Marcus Bade
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Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung und Ihres Einsatzes erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

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