Frage geschrieben am 06.07.2010 11:43:21
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Arbeit in EU-ausland
Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 996Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Jetzt hat sie ein Arbeit (Vertragszeit 1 Jahr) in Italien bekommen. Es ist ein Vollzeitarbeit nach normaler italienische verhältnisse, d.h. der Arbeitgeber nimmt italienische Steuer ab und bezahlt Socialabgaben, Krankenkasse usw. D.h. meine Tochter hat dieses Jahr seine "Lebensmittelpunkt" nach Italien verlegt.
Frage: Muss Sie sich hier abmelden, um vermeiden Steuerpflichtig in zwei Länder zu sein?
Antwort geschrieben am 09.07.2010 16:39:53
haben Sie zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Folgenden gerne beantworte.
So lange Ihre Tochter in Deutschland einen Wohnsitz unterhält, ist Sie in Deutschland mit Ihren gesamten Einkünften steuerpflichtig, § 1 Abs. 1 S.1 EStG. Dabei kommt es nur auf die tatsächlichen Umstände an, nicht dagegen auf den melderechtlichen Status.
Sofern Ihre Tochter daher tatsächlich einen Wohnsitz in Deutschland unterhält, kann sie sich nicht abmelden. Gibt Sie Ihren Wohnsitz dagegen auf, ist sie verpflichtet, dies den Meldebehörden mitzuteilen.
Behält Ihre Tochter den Wohnsitz in Deutschland bei und begründet einen weiteren Wohnsitz in Italien, so wäre sie grundsätzlich in beiden Staaten steuerpflichtig. In diesem Fall gilt:
In Italien erzielte Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit sind nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Italien grundsätzlich in Italien zu versteuern. In Deutschland wären diese Einkünfte von der Besteuerung ausgenommen, wirken sich jedoch noch auf den Steuersatz aus, sofern Ihre Tochter mit anderen Einkünften in Deutschland steuerpflichtig wäre, § 34c Abs. 6 EStG.
Für eventuell bezogene Einkünfte aus anderen Einkunftsarten wäre anhand des DBA jeweils zu prüfen, welchem Land das Besteuerungsrecht an den Einkünften zusteht.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 14.07.2010 09:23:24
Vielen Dank für die Antwort,
es ist mir jetzt klar das Meldepflicht wenig mit Steuerpflicht zu tun hat und das meine Tochter sich nicht abmelden muss.
Vielen Dank für die Antwort,
es ist mir jetzt klar das Meldepflicht wenig mit Steuerpflicht zu tun hat und das meine Tochter sich nicht abmelden muss.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 14.07.2010 10:37:14
Es freut mich, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Es freut mich, Ihnen weitergeholfen zu haben.
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