Apple Fanboy Ausdruck strafbar ?
| 04.08.2010 17:53 |
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Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrte Anwälte,
ist der o.g Ausdruck im Bereich der üblen Nachrede oder ähnliches anzusiedeln ?
Ist es theoretisch eine Herabwürdigung, wenn man jemanden, der Apple Produkte hat, als Apple Fanboy oder Apple Jünger bezeichnet ?
Gibt es zudem dazu oder zu ähnlichen Fällen Urteile, die das bestätigen ?
Wenn nicht, wie würden sie als Anwalt diese Sache bewerten ?
Nehmen wir an, es wird die Meinung eines anderen über Elekronikprukte mit der Aussage Apple Jünger herabgewürdigt, nur weil dieser Apple Produkte hat und der andere annimmt, dass dieser deshalb keine klare Meinung habe zu anderen nicht apple Produkten und dieser den anderen dann als Apple Fanboy herabwürdigt, der ja eh nur von Apple begeister sei (sinngemäß)
Wäre dies im Sinne der StGB eine Straftat, weil derjenige das nicht belegen kann und diese öffentliche Aussage eine üble Nachrede sein kann ?
Trifft nicht Ihr Problem?
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