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Hallo,
Ich habe meine Frau (wir sind getrennt) vor zwei Tagen beim Polizei angzeigt wegen erpressung und Urkundenverfälschung :
Erpressung : hat meine Frau mich geld verlangert wenn ich will mich einbürgern lassen wahrend das Trenungsjahr nun habe ich mein Einbürgerungsantrag züruck genohmen.
Urkundenverfälschung :hat meine Frau vor zwei Jahren unserem gemeinsamen steuererklärung meine unterschrifft verfalscht und hat das geld von finanzamt abkassiert auf Ihre konto.
Jetzt will ich meine Frau nicht weh tun weil ich lieb Sie noch und ich will meine Anzeige züruck ziehen.
Is das noch möglich ? Sonst was riskiert Sie ?
Was kann ich noch tun um Sie ein Urtiel zu vermeiden ?
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 18.5.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 18.05.2009 09:01:15 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
Schillerstraße 8, 79102 Freiburg, Tel: 0761/2967880, Fax: 0761/29678810
Fachanwalt Steuerrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 209
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ich möchte Ihre Frage anhand des von ihnen dargestellten Sachverhaltes und des ausgelobten Einsatzes wie folgt beantworten:
1. Zunächst ist es grundsätzlich möglich, jederzeit eine getätigte Anzeige zurückzuziehen. Da es sich aber bei den von Ihnen angezeigten Straftaten um Offizialdelikte handelt, muss die Staatsanwaltschaft dennoch ermitteln, wenn genügend Anhaltspunkte vorhanden sind, dass es zu einer Verurteilung kommt.
2. Da Sie aber gegenüber Ihrer Ehefrau ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, und ansonsten wohl keinerlei Beweise, ausser Ihrer Aussage vorliegen, kann es gut möglich sein, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt sofern Sie mitteilen, dass Sie gegenüber Ihrer Frau keine Aussage machen werden.
3. Aus diesen Gründen sollten weder Sie noch Ihre Frau bei der Polizei Angaben machen, sondern sich beide auf Ihre Aussageverweigerungsrechte berufen, in diesem Fall ist eine Einstellung wahrscheinlich.
Anderenfalls kann ich Ihrer Frau dann nur raten, sich von einem Verteidiger vertreten zu lassen, sofern das Ermittlungsverfahren doch nicht eingestellt wird.
Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht
Tel. 0761/2967880
Fax 0761/29678810
Haberbosch@hs-rechtsanwaelte.de
www.erbfall.eu
www.doppelbesteuerung.eu
www.umsatzsteuerkanzlei.de
www.hs-rechtsanwaelte.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 19.05.2009 03:15:37
>2. Da Sie aber gegenüber Ihrer Ehefrau ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, und ansonsten wohl keinerlei Beweise, ausser Ihrer Aussage vorliegen, kann es gut möglich sein, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt sofern Sie mitteilen, dass Sie gegenüber Ihrer Frau keine Aussage machen werden.
Soll ich mein Zeugnisverweigerungsrecht ab sofort zu Polizei mitteilen ? oder bis ich von Staatsanwaltschaft kontaktiert würde ?
Ich habe Schon bei meine Anzeige eine Paar ausgedrückte emails gegeben bzgl.Erpressung. Sonst für die Steuererklärung , können die Polizei (oder Staatsanwalt) die Original Steuererklärung von finanzamt abfordern ? und als Beweismaterial gegen meine Frau verwendet ?
>2. Da Sie aber gegenüber Ihrer Ehefrau ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, und ansonsten wohl keinerlei Beweise, ausser Ihrer Aussage vorliegen, kann es gut möglich sein, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt sofern Sie mitteilen, dass Sie gegenüber Ihrer Frau keine Aussage machen werden.
Soll ich mein Zeugnisverweigerungsrecht ab sofort zu Polizei mitteilen ? oder bis ich von Staatsanwaltschaft kontaktiert würde ?
Ich habe Schon bei meine Anzeige eine Paar ausgedrückte emails gegeben bzgl.Erpressung. Sonst für die Steuererklärung , können die Polizei (oder Staatsanwalt) die Original Steuererklärung von finanzamt abfordern ? und als Beweismaterial gegen meine Frau verwendet ?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 19.05.2009 07:00:02
Sehr geehrter Fragesteller,
ich möchte Ihre beiden Nachfragen wie folgt beantworten:
1. Sie sollten im gleichen Zusammenhang wie Sie der Polizei die Rücknahme der Anzeige mitteilen, ebenfalls mitteilen, dass Sie gegenüber Ihrer Ehefrau sich auf Ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. In den allermeisten Fällen vernimmt die Staatsanwaltschaft selbst nicht nochmals, so dass falls Sie dies der Polizei nicht mitteilen es unter Umständen zu einer Verhandlung kommt und erst dort dann sich herausstellt, dass Sie keine Aussage machen werden, deshalb dies gleich der Polizei mitteilen.
2. Die von Ihnen abgegebenen E-Mails und aber auch die Steuererklärung, welche von der Staatsanwaltschaft angefragt werden können, stellen objektive Beweise dar, welche auch verwertet werden können. Fraglich ist aber, ob die Staatsanwaltschaft allein hierauf eine Anklage stützen wird, weshalb ich weiterhin davon ausgehe, dass das Verfahren eingestellt werden wird sofern Sie die Aussage verweigern. Sollte dem nicht so sein, sollte Ihre Frau dringend einen Verteidiger beauftragen, welcher anhand von Akteneinsicht die weitere Vorgehensweise überprüfen kann.
Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Haberbosch
Sehr geehrter Fragesteller,
ich möchte Ihre beiden Nachfragen wie folgt beantworten:
1. Sie sollten im gleichen Zusammenhang wie Sie der Polizei die Rücknahme der Anzeige mitteilen, ebenfalls mitteilen, dass Sie gegenüber Ihrer Ehefrau sich auf Ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. In den allermeisten Fällen vernimmt die Staatsanwaltschaft selbst nicht nochmals, so dass falls Sie dies der Polizei nicht mitteilen es unter Umständen zu einer Verhandlung kommt und erst dort dann sich herausstellt, dass Sie keine Aussage machen werden, deshalb dies gleich der Polizei mitteilen.
2. Die von Ihnen abgegebenen E-Mails und aber auch die Steuererklärung, welche von der Staatsanwaltschaft angefragt werden können, stellen objektive Beweise dar, welche auch verwertet werden können. Fraglich ist aber, ob die Staatsanwaltschaft allein hierauf eine Anklage stützen wird, weshalb ich weiterhin davon ausgehe, dass das Verfahren eingestellt werden wird sofern Sie die Aussage verweigern. Sollte dem nicht so sein, sollte Ihre Frau dringend einen Verteidiger beauftragen, welcher anhand von Akteneinsicht die weitere Vorgehensweise überprüfen kann.
Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Haberbosch
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