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Frage geschrieben am 29.07.2010 13:32:41

Anzeige wegen Steuerhinterziehung

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1730
Wie kann ich vorgehen, wenn ich nicht anomyme Anzeige wegen wiederholter Steuerhinterziehung im erheblichem Umfang?

Hintergrund:

es leben circa 15.200 vietnamesischen Katholiken in Deutschland.

Um Ihnen die Wahrung der eigenen Kultur und Sprache zu erleichtern, sind 10 vietnamesische Pfarrer als Seelsorger für die Vietnamesen von den Bistümern beauftragt worden.

Diese 10 vietnamesischen Pfarrer erhalten ihren Lohn von dem jeweiligen Bistum. Die Bistümer, als Arbeitgeber, führen die Lohnsteuer und die Sozialabgaben für sie ab und überweisen ihnen monatlich den Netto-Lohn. Das ist richtig so.

Das Problem liegt aber bei ihren Nebenverdiensten.

Hintergrund: Traditionell gibt es in Vietnam keine Kirchensteuer. Die Priester dort erhalten deswegen keinen monatlichen Lohn vom Bistum, sondern bekommen die Entlohnung bar im Briefumschlag direkt von den Gläubigen vor oder nach der Heiligen Messe. Das ist ein ungeschriebenes Gesetz seit Generationen in Vietnam.

Obwohl die vietnamesischen Pfarrer hier in Deutschland monatlich ihren Lohn und andere Aufwandsentschädigungen wie z. B. Fahrtkostenerstattung von dem zuständigen Bistum erhalten, pflegen sie diese für sie vorteilhafte Tradition auch in Deutschland seit Jahren weiter, und erhalten direkt vor oder nach der Heiligen Messe weiterhin Bargeld im Briefumschlag von 20 bis 100 Euro von den jeweiligen vietnamesischen Gläubigen „freiwillig" zugesteckt .

Zu besonderen Anlässen wie beispielsweise Todestagen, Jubiläen, Taufe, Hochzeit, Beerdigung...bekommt der Pfarrer persönlich immer eine größere Gottesdienstsspende (auch Messstipendium genannt) von 100 bis zu 500 Euro von den vietnamesichen Gläubigen.

Die vietnamesischen Katholiken in Deutschland, besonders die älteren, geben unter dem Druck der Traditon und des gesellschaftlichen Ansehens (z. B. Gesichtsverlust vor dem Priester und den Gemeindemitgliedern) immer mehr und größere Summen.

Die vietnamesischen Pfarrer hier in Deutschland bekommen dann neben ihrem offiziellen, versteuerten Lohn zusätzlich ein nicht versteuertes Nebeneinkommen in bar, das meiner Schätzung nach zwischen 5.000 Euro bis 10.000 Euro im Monat beträgt. Es hängt natürlich von der Anzahl der zu betreuenden vietnamesischen Katholiken in ihrem pastoralen Bereich.

Diese große Summe (Schwarz-)Bargeld wird nach Vietnam – zum Teil bei Banken bar eingezahlt und dann überwiesen, zum Teil persönlich oder von Familienangehörigen bar mitgenommen – transferiert, um z. B. in den seit der Wirtschaftsöffnung vor 20 Jahren stark gestiegenen Immobilienmarkt Vietnams zu investieren.

Zu Ihrer Information: das Messstipendium (Entlohnung für den Priester, nicht die Spende für die Kirche gemeint) beträgt bei den deuschen Gemeinden maximal 5 Euro, wie die Bistümer vorschreiben. Außerdem wird die Bezahlung immer über das Gemeindebüro abgewickelt.

Anders als bei den deutschen Gemeinden fahren die vietnamesichen Pfarrer von Gemeinde zu Gemeinde und lesen ihre Messen, (da die Vietnamesen zerstreut im ganzen Bistum leben). Die vietnamesischen Pfarrer bekommen dann ihr Messstipendium direkt von den vietnamesichen Gemeindemitgliedern vor oder nach jeder Messe in bar und ohne jegliche Buchführung.

Trotz Respekt vor dem Priesteramt sehe ich mich als Steuerzahler und Katholik gezwungen, Anzeige zu erstatten, da die vietnamesischen Pfarrer trotz meiner höflichen Aufforderung diese in Deutschland illegale, seit Jahren ausgeübte Praxis weiterhin nicht einstellen wollen.

Als Katholik darf ich die Verschmutzung meiner Kirche durch diese Priester nicht weiter untätig ansehen. Sie zerstören die Werte der katholischen Kirche duch ihre kriminellen Handlungen, indem sie „Wasser predigen und illegalen Wein trinken".

Als Antwort auf meine höfliche Aufforderung, dieses Unrecht künftig zu unterlassen, haben Sie mir das „Einmischen in die Angelegenheit der hohen Priester" verboten.

Diese Priester verstoßen damit nicht nur gegen das Steuergesetz, sondern meiner Meinung nach, auch gegen das Strafgesetz wegen Korruption, weil sie ihr Priesteramt missbrauchen und mehr als erlaubt (mehr als 5 Euro) abkassieren.

Ich bin bereit, Finanzämter bei Bedarf weitere Information zu geben.

Mit freundlichen Grüßen



Antwort geschrieben am 29.07.2010 16:11:49
Rechtsanwalt Florian Würzburg
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Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie haben die Möglichkeit, bei den zuständigen Finanzämtern (§§ 387, 388 AO) Anzeige wegen der Begehung von Steuerstraftaten zu erstatten. Dies sind u.a. die für eine einkommensteuerliche Veranlagung der Geldempfänger zuständigen Wohnsitzfinanzämter.

Dies kann auch anonym erfolgen.

Es ist notwendig, dass Tatsachen mitgeteilt werden, die auf eine Steuerstraftat schließen lassen, also entweder den Verdacht einer Steuerstraftat begründen oder nach kriminalistischer Erfahrung die Möglichkeit einer Steuerstraftat für ausreichend halten lassen (s. OLG Frankfurt v. 20.12.1995, 3 Vas 25/96, 3Vas 26/95, wistra 1996, 159).

Ob weitere Ermittlungen und strafrechtliche Schritte eingeleitet werden, entscheiden die Behörden aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben.

Je detaillierter die mitgeteilten Sachverhaltsangaben, desto wahrscheinlicher ist ein Tätigwerden der Behörden.

In Frage kommen aufgrund der von Ihnen mitgeteilten Informationen zudem Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Vorschriften.

Sozietät Müller&Würzburg
Steuerberater und Rechtsanwalt

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 29.07.2010 17:02:02

Sehr geehrter Herr Würzburg,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich möchte fragen, ob die Ihnen beschriebenen Sachverhalte für Finanzamt ausreichend sind?

Ich habe vor 5 Monaten bei den Finanzämtern für Steuerfahndung und Strafssache in Hannover und Düsseldorf Anzeigen mit gleichem Inhalt -wie in meiner Anfrage an Sie- erstattet, die mit meiner Adresse und meinem Namen unterschrieben waren.

Bis heute habe ich keine Reaktion von den Finanzämten bekommen und die Priester kassieren unversteuert weiter.

Muss ich jedem einzelnen Finanzamt dieser 10 Priester Anzeige erstatten? und muss ich sie bei dem Wohnsitz-Finanzamt oder dem Finanzamt für Steuerfahndung abgeben?

Mit freundlichen Grüßen


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 29.07.2010 18:21:51

Die Finanzämter und Steuerfahndungen sind nachvollziehbarer Weise gerade bei anonymen Hinweisen skeptisch - grundsätzlich gilt, je detaillierter und besser nachvollziehbar die Informationen sind, desto wahrscheinlicher ist ein Einschreiten der Behörden.

Da Sie bereits namentlich bei den Finanzämtern in Hannover und Düsseldorf aufgetreten sind, könnten Sie sich auch dort nach dem Verfahrensstand erkundigen.

Denn eines ist auch klar, wenn die Finanzämter bzw. der Staat die Möglichkeit sehen, hinterzogene Beträge einzuziehen besteht dort generell ein deutliches Interesse.
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