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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute von der Kriminalpolizei mitgeteilt bekommen, dass ich eine Anzeige wegen Kreditkartenbetrug bekommen habe.
Folgendes führt zu dieser Anzeige.
ich habe im Januar eine Anzeige für ein Stellenangebot bei Gigajob gelesen und mich daraufhin beworben.
Die Herrschaften gaben sich für die Firma MBE aus, was ich so hingenommen habe.
Einen Arbeitsvertrag und eine Schweigeerklärung habe ich unterschreiben müssen.
Meine Arbeit bestand darin, Pakete die von verschiedenen Firmen in Deutschland bestellt wurden, anzunehmen.
Anschließend sollte ich einen Bericht per Mail schreiben mit den Daten: Firma, Paketinhalt und Gewicht.
Dann bekam ich einen Aufdruck den ich auf die Pakete aufkleben sollte.
Ein Paketabholservice wurde herbestellt dem ich das Paket überreichen sollte.
Versprochen wurde ein Fixbetrag und 25€ pro verschicktes Paket.
Leider kam das Geld nie an, da sich die Herrschaften ja als Betrüger herausstellten.
Jetzt wird MIR ein Kreditkartenbetrug vorgeworfen, wohl nach dem Motto: Mitgefangen mitgehangen.
Ich habe keinerlei Waren selber bestellt, nur die Pakete weitergeleitet und bin mir keiner Schuld bewusst.
Morgen soll ich bei der Polizei erscheinen und den Schriftverkehr der per Mail erfolgte sowie alle anderen Unterlagen die ich bekommen habe mitbringen.
Was soll ich machen bzw. Sagen um der Polizei zu versichern, das ich mir nicht im klaren war was ich mit meiner Tätigkeit anstelle?
Was ist der nächste Schritt für mich?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichem Gruß
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 30.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 30.03.2010 16:56:34
Sie sollten keinerlei Aussage bei der Polizei tätigen.
In dem vorliegenden Falle sollten Sie unverzüglichst einen Anwalt mit der Akteneinsicht mandatieren, damit festgestellt werden kann, welchen Tatvorwurf man Ihnen macht und v.a. welche Beweissituation anhand der Aktenlage erkennbar ist.
Teilen Sie den Polizeibeamten mit, dass Sie auf anwaltliches Anraten keinerlei Aussage tätigen wollen. Bitte sagen Sie auch auf keinen Fall, dass Sie nicht wussten was Sie da taten oder dergleichen.
Ob und inwieweit Ihr Verhalten strafbar ist, ist anhand der gelieferten Angaben rechtlich umstritten zu beurteilen.
Für einen Betrug müssten Sie mit Vorsatz gehandelt haben- ob und inwieweit Ihnen dieser Vorsatz nachgewiesen werden kann, kann von mir von dieser Stelle aus nicht beantwortet werden.
Liegt der Verdacht nahe, dass Sie wussten oder wissen hätten können, dass Ihr Verhalten als Beihilfe zum Betrug dient, so kann Ihnen unter Umständen ein gewisser Vorsatz unterstellt werden.
Wie bereits mehrfach angedeutet lässt sich dies jedoch ohne konkret Akteneinsicht genommen zu haben leider nicht abschließend klären.
Im Falle einer weitergehenden anwaltlichen Tätigkeit stehe ich Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung. Dazu bitte ich, telefonisch Kontakt aufzunehmen, um so zielgerichtet und schnell die entscheidenen Schritte unternehmen zu können.
Bei sonstigen Fragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Bauer
Rechtsanwalt
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