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Frage geschrieben am 08.09.2007 21:41:00

Anzeige wegen Geschwindigkeitsübertretung Schweiz

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 9370
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 57 weitere Antworten zum Thema Schweiz.
Hallo,

ich habe ein großes Problem :(

Ich wurde im Juli 2007 an einem Tag leider 3x innerhalb von ca. 1 Stdunde in der Schweiz geblitzt.

Das 1. Mal auf einer Autobahn im Tunnel mit 26 km/h zu schnell
Das 2. Mal auf der gleichen Autobahn mit 40 km/h zu schnell
Das 3. Mal auf einer anderen Autobahn mit 72 km/h zu schnell

Das 1+2 Mal war im Abstand von 3 Minuten und das 3 Mal war ca. 40 Minuten später.

Ich muss gestehen, dass ich erst im Nachhinein erfahren habe, dass es in der Schweiz keine "offenen" Autobahnen wie in Deutschland gibt. Als ich Post aus der Schweiz bekommen habe, dachte ich mich trifft der Schlag. Ich bin normalerweise ein ordentlicher Fahrer und halte mich an die Geschwindigkeitsregelung. (Habe keine Punkte in meiner Kartei). Auch in der Schweiz habe ich mich an die Geschwindigkeit gehalten. Bei dem Schild "Geschwindikeit aufgehoben" habe ich wieder Gas gegeben, da ich nichts von der Max-Geschwindigkeitsbegrenzung in der Schweiz wusste :(

Meine Frage nun:
Ich habe im Internet ein bißchen gelesen und bemerkt, dass es richtig teuer wird. Womit muss ich rechnen bzw. gibt es irgendwelche Möglichkeiten was ich dagegen tun kann. Im letzten Schreiben wo ich 72 km/h zu schnell war, habe ich auch einen Bildschirmausdruck bekommen wo ein kleines Foto von dem Auto (vorne) drauf war. Die Windschutzscheibe wurde vergrößert. Ich kann aber nichts auf dem Foto erkennen. Habe im Internet gelesen, dass für eine so hohe Geschwindigkeitsübertretung 10 Tage Haft fällig sind. Was kann ich nun tun ? Meine Freundin wohnt in der Schweiz und ich nur in Deutschland. Bin echt verzweifelt und weiß nicht was ich jetzt machen soll. Ich habe nicht das Geld um all das zu bezahlen und werde sicherlich eine längere Zeit deshalb kein Auto fahren können.

Für eine schnelle Beantwortung danke ich sehr


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 11.9.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 11.09.2007 12:26:33
Guten Morgen,

in der Schweiz verhängte Bußgelder bzw. Bußgeldbescheide können innerhalb der Vollstreckungsverjährungsfrist auf Schweizer Gebiet vollstreckt werden; etwa anlässlich eines erneuten Grenzübertritts. In diesem Fall kann sogar Haft drohen.

Übertretungen können drei Jahre lang verfolgt werden; die Strafe einer Übertretung selbst verjährt in zwei Jahren. Einen Bußgeldkatalog für die Schweiz finden Sie hier: http://www.radar.ch/Gesetze/OBV_741.031.de.pdf. oder hier http://www.schweizwochen.de/infos/bussgelder.htm. Bitte erfragen Sie eine etwaige Aktualisierung des Bußgeldkataloges direkt beim Herausgeber.

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt, wie in den meisten Staaten ein Tempolimit von 50 km/h. Auf Landstraßen ist im Gegensatz zu Deutschland und Österreich (100 km/h) nur Tempo 80 erlaubt. Für sog. "Autostraßen" gilt 100 km/h. Die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt 120 km/h.

Bei Geschwindigkeitsverstößen über 25 km/h auf schweizerischen Autobahnen wird ein gerichtliches Strafverfahren eingeleitet, das sehr hohe, am konkreten Einkommen und an den Umständen des konkreten Verstoßes bemessene Geldstrafen (u.U. über 1.000,00 € + Verfahrenskosten) nach sich ziehen kann. Nach dem neuen Strafgesetzbuch der Schweiz können Tempoverstößeauch mit Haftstrafen geahndet werden.

Da Sie nach Ihren Angaben wahrscheinlich mehrfache erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen begangen haben könnten, sollten Sie sich AUF JEDEN FALL so schnell wie möglich professionelle juristische Hilfe holen! Wenn die Lichtbilder u.U. nicht verwertbar sind und dazu noch vielleicht Messfehler bzw. Verfahrensfehler im standardisierten Messverfahren kommen, könnte die Chance bestehen, aus der Sache nochmal "heil" oder "mit einem blauen Auge" rauszukommen. Sobald nach Akteneinsicht der Ermittlungsstand der Behörde bekannt ist, kann für Sie eine passende individuelle Verteidigungsstrategie entworfen werden.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h muss zudem noch mit einer sogenannten „Administrativmassnahme“ und damit mit einem Führerausweisentzug gerechnet werden. In Ihrem Fall käme eine „Aberkennung des ausländischen Führerausweises“ in Betracht, die einem Fahrverbot auf schweizerischem Gebiet entspricht.

Eine Vollstreckung einer Strafe oder sonstigen (Führerschein-) Maßnahme in Deutschland ist derzeit grundsätzlich nicht möglich! Nur mit Österreich gibt es bisher eine Vollstreckungshilfevereinbarung in Bußgeld- und Verwaltungssachen. Eventuell wird ab 2007 auf EU-Ebene ein Rahmenbeschluss mit Vollstreckung und Sanktionen für Bußen ab 70,- EUR inkrafttreten. Ihre jetzigenVerstöße werden aber hierunter voraussichtlich nicht mehr fallen. Derzeit ist auch mit einer Vollstreckung aus dem seit 2002 bestehenden deutsch-schweizerischen Polizeivertrag nicht zu rechnen. Eine jetzige Buße oder Strafe kann mithin nur in der Schweiz vollstreckt werden.

Da Sie aber auch in Zukunft noch öfters in die Schweiz fahren wollen, sollten Sie daher auf jeden Fall unverzüglich einen Rechtsanwalt in der Schweiz einschalten. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, sprechen Sie vorab mit Ihrer Versicherung und bitten um Kostenübernahmen und ggf. um Empfehlung eines Rechtsanwaltes in der Schweiz. Sollte Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten hierfür tragen, können Sie auch einen deutschen Rechtsanwalt einschalten, der Sie hier ausführlich berät, für Sie die Korrespondenz mit dem Kollegen in der Schweiz erledigt und den Verfahrensgang juristisch überwacht. Ein deutscher Rechtsanwalt alleine ohne eine schweizer Zulassung kann leider nicht in der Schweiz für Sie vor Gericht auftreten oder Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen.


Bei Rückfragen können Sie mich gerne unter (06151) 504 37 - 00 anrufen.


Mit freundlichen Grüßen

Thomas M. Amann
Rechtsanwalt



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