Frage geschrieben am 21.01.2010 08:24:31
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Anzeige wegen Diebstahls und Sachbeschädigung
Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1738Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
folgendes ist passiert: Ca. 2 Wochen vor Weihnachten bin ich mit meiner Familie spazieren gegangen. Wir sind in diesem Zuge an einer "Tannenbaum-Schonung" auf einem Feld vorbei gekommen. Ca. die Hälfte dieses Gebietes (vielleicht 50 x 400m) ist eingezäunt. Ich bin mit dem Mann eines dort spazieren gehenden Paars ins Gespräch gekommen. Der Mann erzählte mir, dass die Bäume im eingezäunten Bereich verkauft werden würden; Diejenigen im nicht eingezäunten aber, könnten nicht mehr verkauft werden und er würde sich dort seinen Weihnachtsbaum holen "einfach so, kostet nichts". 1 Woche vor Weihnachten fuhr ich mit dem Anhänger ins Nachbardorf um für eine Bekannte und uns Weihnachtsbäume zu kaufen. Nachdem ich einen gekauft und aufgeladen hatte sagte ich zu meiner kleinen Tochter, dass wir jetzt in den "Wald" fahren würden und richtig einen Baum fällen würden um Ihr eine Freude zu machen. Also bin ich zu diesem Feld gefahren, habe einen Baum gefällt, ihn aufgeladen und mit nach Hause genommen. Am vergangenen Montag nun wurde ich als des Diebstahls und der Sachbeschädigung Beschuldigten auf einer Polizeiwache vorgeladen. Ich erschien dort und machte wie oben stehend meine Aussage. Die Beamtin fragte mich zudem, ob ich noch andere gefällte Bäume gesehen habe. Ich verneinte diese Frage, sagte aber, dass ich dort Baumstümpfe mit frischen Schnittkanten gesehen habe. Da mir die Geschichte ernorm peinlich war / ist habe ich von der Beamtin die Adresse des Geschädigten (eine Gärtnerei) erfragt, um den Misstand unverzüglich aufzuklären und den Schaden zu ersetzen. Im Erklärungsversuch mit der Chefin der Gärtnerei verwies sie mich darauf, das mit Ihrem Mann besprechen zu müssen. Darauf hin habe ich mich gestern (20.01.2010) noch einmal telefonisch bei der Gärtnerei gemeldet. Der Chef beschuldigt mich mind. 8 Bäume mit einer Kettensäge gefällt zu haben, er habe mehrere Zeugen und Bilder und ich würde lügen. Zum fraglichen Zeitpunkt habe ich dort zuerst ein Paar, und später noch ein zweites gesehen. Dieses 2. Paar hat mir zugeschaut, wie ich den Baum auflud und davonfuhr. Den einen Baum den ich fällte, habe ich mit einer Handbügelsäge abgesägt. Wie soll ich mich jetzt verhalten, bzw. was raten Sie mir zu tun?
MfG
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Diese Antwort ist vom 21.1.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 21.01.2010 10:16:58 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Maurice Moranc
Ricarda-Huch-Str. 8, 50858 Köln, Tel: 02234-988591, Fax: 02234-988592
Arbeitsrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Strafrecht, Vertragsrecht
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die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt auf Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen. Meine Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Orientierung, da das Weglassen oder Hinzufügen von Details zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen kann. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich. Die Beantwortung Ihrer Frage im Rahmen dieser Plattform kann daher nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.
Zur Sache:
Eine abschließende Vorhersage der weiteren Vorgehensweise und der zu erwartenden Konsequenzen kann ohne Einsicht der Ermittlungsakte aus der Ferne leider nicht erfolgen.
Der erste zu empfehlende Schritt wäre daher, einen Rechtsanwalt mit der Akteneinsicht zu beauftragen. Aus dieser ergibt sich die derzeitige Beweislage. Insbesondere, ob tatsächlich Zeugen und / oder Bildmaterial zu Verfügung stehen, die den Verdacht erhärten, dass Sie mehr als nur den einen Baum geschlagen haben.
Selbstverständlich steht es auch Ihnen frei, Zeugen zu benennen (sofern vorhanden), die bestätigen können, dass es bei dem einen Baum geblieben ist.
In Bezug auf die von Ihnen bereits eingräumte Baumfällung haben Sie tatsächlich den Tatbestand des Diebstahls nach § 242 StGB erfüllt. Zwar wurden Sie von dem Ihnen unbekannten Mann darüber informiert, dass die Bäume nicht verkauft werden könnten. Zum einen durften Sie sich auf diese Aussage jedoch nicht verlassen, zum anderen standen die Bäume trotz der angeblich nicht mehr gegebenen Verkaufsmöglichkeit im Eigentum eines anderen (hier der Gärtnerei).
Sofern Sie nicht vorbestraft sind und Ihnen die weiteren Baumfällungen nicht angelastet werden können, dürfte hier - unter Berücksichtigung Ihres Geständnisses - eine Einstellung des Verfahrens im Bereich des Möglichen liegen. DIe Chancen einer Einstellung erhöhen sich erfahrungsgemäß durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts erheblich. Auch deshalb nochmals die Empfehlung, einen Anwalt zu beauftragen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort eine erste Orientierung gegeben zu haben.
Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
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