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Anzeige wegen Betrugs


| 23.12.2011 19:15 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle


| in unter 1 Stunde

hallo,

ich weiss das sie nicht im realen einen anwalt darstellen, aber ich wollte sie gerne mal fragen.

und zwar geht es um einen warenbetrug gegen mich.
ich erkläre ihnen die ganze situation:

ich hatte im internet einen computerteil verkauft (grafikkarte im wert von 280€). diese konnte ich leider nicht danach versenden, bekam aber das geld von dem, der es gekauft hatte. er schrieb mir auch ob ich das geld bekam, ich konnte aber nicht mehr rechtseitig ihm antworten, da mein internet über 8 tagen nicht mehr ging. daraufhin, konnte ich leider nicht mehr reagieren um seine adressedaten zuholen. leider nach dieser zeit, habe ich das ganze auch vergessen gehapt, ihm um seine adresse zubitten,so das ich die ware versenden konnte. ich war zwischen durch unter stress, da meine beiden kinder erkrankten, und ich selber krank war. eine wocvhe grippe. meine freundin hatte auch auf der arbeit viel stress, musste früh um 5 uhr, bis abends um 18 uhr arbeiten. daraufhin, habe ich das ganze vergessen ihm die grafikkarte zu versenden leider. am 19.12.2011 bekam ich dann post von der polizei, einladung wegen warenbetrugs. um gottes willen, dachte ich mir, ich verkaufe doch seit über 2 jahren, im internet waren, und noch nie habe ich eine anzeige bekommen. ich war erschrocken zuerst, dachte mir, was ich machen soll. ich sah dann um um was es ging, habe alles kontrolliert, die ganzen kontoauszüge, dann stand tatsächlich dort, der name des käufer und das er das überwiesen hatte. ich loggde mich dann in die seite ein, in dem ich die karte verkauft hatte an ihm, und schrieb ihm das ich das geld an ihm wieder zurück überweisen werde, und entschuldigte mich dafür, dass ich die karte nicht versenden konnte, wegen diversen problemen. er schrieb mir dann, ich solle das geld überweisen, wenn das geld da ist, dass er dann zur polizei geht um die anzeige zurück zu nehmen. dass tat er auch, aber war leider zuspät, wegen öffentlichem interesse.
am 20.12.2011 ging ich dann zur polizei, machte meine aussage, und entschuldigte mich dafür, und sagte der polizeibeamten, dass ich ihm das geld auch sofort wieder zurück überwiesen habe. er wollte von mir einen beweis dafür, ich hatte nur mein kontoauszug da, wo draufstand vom käufer, seinen namen und kontodaten und der betrag -280€.
der beamte meinte, er müsse die ganze sache dann weiter leiten an staatsanwalt.

was könnte mir schlimmstensfall pssieren?
muss ich vor gericht?

ich habe ja sein geld wieder sofort zurückgeschickt.

und wie lange dauert jetzt dann, bis ein entscheid vom staatsanwalt kommt?

ich wil nicht ins gefängnis gehen, sowas ist mir zum erstenmal passiert.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 139 weitere Antworten zum Thema:
Anzeige Betrugs
23.12.2011 | 19:43

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1116 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie irren sich:

Jeder Antwortgeber ist hier ein realer Rechtsanwalt und bietet diese Onlinedienste zusätzlich zum normalen Bürobetrieb an!


In das Gefängnis werden Sie nicht kommen, wenn Sie Ersttäter sind.

Vermutlich wird das Verfahren eingestellt werden. Dann kommt es auch nicht zu einer Hauptverhandlung. Entscheidens ist, dass es sich hier um ein Versehen gehandelt hat. Auch haben Sie ja das Geld sofort zurückgezahlt, nachdem Sie Ihr Versehen bemerkt haben.

Die Chancen für eine Einstellung liegen also sehr hoch.

Bis zur Entscheidung können noch Monate vergehen.

Wird wider Erwarten das Verfahren nicht eingestellt, sollten Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt beauftragen.

Schlimmstenfalls droht Ihnen eine Geldstrafe von drei bis sechs Monatseinkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


Bewertung des Fragestellers 2011-12-23 | 19:52


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Stellungnahme vom Anwalt: "Keine Nachfragen gestellt. Daher ist die Bewertung nicht nachvollziehbar.
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Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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