Frage geschrieben am 08.09.2010 21:04:47
Anzeige wegen Beleidigung sinnvoll?
Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1864Meine Mutter ist vollkommen aufgelöst, meine Tochter verstört. Nach ca. 2 Minuten wird er ruhiger, die Polizei und Versicherungen werden angerufen, meine Mutter schafft es kaum, ihr Weinen zu unterdrücken, ich übernehme das Telefonat mit ihrer Versicherung. Nach 10 Minuten entschuldigt sich der Mann bei meiner Mutter, bei meiner Tochter entschuldigt er sich nicht.
Die später herbei gekommene Polizistin fragt meine Mutter ca. 25 Minuten nach dem Unfall, ob sie angesichts ihres Zustands in der Lage ist zu fahren, meine Mutter war auf dem Weg meine Tochter zur Schule zu bringen. Meine Mutter berichtet - noch immer sehr aufgewühlt -, dass sie Angst hatte, dass der Mann ihr etwas antut und das sie kurzzeitig das Auto von innen verriegelt hatte, als der Mann auf ihr Auto zuging und Schimpfwörter rief. Zum Glück sei ich noch in der Nähe gewesen und hätte den Mann abgelenkt. Der Mann hätte sich entschuldigt, sie nehme die Entschuldigung auch an. Die Polizistin fragt, was für Schimpfwörter der Mann gerufen hätte, meine Mutter will das in seiner Gegenwart nicht wiederholen. Die Polizistin fragt nochmal, ob meine Mutter sich die Fahrt wirklich zutraut, ich frage meine Mutter auch nochmal, meine Mutter sagt Ja.
Meine Mutter ist schuld an dem Unfall, meine Frage ist: Lohnt sich eine Anzeige wegen Beleidigung?
Antwort geschrieben am 08.09.2010 22:12:09 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Eine Anzeige wegen Beleidigung ist auf jeden Fall sinnvoll.
Eine Verurteilung ist jedoch nicht sicher, da der Mann sich bei Ihrer Mutter als der beleidigten Person entschuldigt hat und damit tätige Reue gezeigt hat.
Dass er sich nicht bei der Tochter entschuldigt hat, ist unbeachtlich, da die Tochter nicht Ziel der Beleidigung war.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 09.09.2010 10:34:09
Vielen Dank!
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Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 09.09.2010 23:59:12
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